Gewerbe an-, ab- und ummelden
Über folgenden Link können Sie Ihr Gewerbe ganz einfach online an-, um-, abmelden:
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Bitte füllen Sie das Formular online vollständig aus und fügen einen Nachweis der Identität (z.B. Personalausweis oder Reisepass) bei.
- Bei einer Eintragung im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister benötigen wir einen notariell beurkundeten Gesellschaftervertrag bzw. Handelsregisterauszug, Zustimmung der Gesellschafter (bei juristischen Personen bzw. Personengesellschaften). Die Dokumente können als Anlage hochgeladen werden.
- Für die Entgegennahme der Gewerbeanzeige ist eine Gebühr von 28,00 € zu erheben. Die Gebühr für die Entgegennahme ist immer zu entrichten und basiert auf der Grundlage der Hessischen Verwaltungskostensatzung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 19. November 2012 (GVBI.2012, 484, ber.2013, 44), in der derzeit gültigen Fassung.
- Für das Ausstellen einer Empfangsbescheinigung ist eine Gebühr von 8,00 € zu erheben. Von einer Gebührenerhebung (8,00 €) kann abgesehen werden, wenn ausdrücklich auf die Ausstellung einer Empfangsbescheinigung verzichtet wird. Die Gebühr für die Entgegennahme der Gewerbeanzeige, basiert auf der Grundlage der Hessischen Verwaltungskostensatzung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 19. November 2012 (GVBI.2012, 484, ber.2013, 44), in der derzeit gültigen Fassung.
- Die Bezahlung der Gebühr kann online (z.B. per PayPal) oder per Überweisung erfolgen.
- Alternativ können Sie Ihre Gewerbemeldung auch persönlich im Bürgerbüro nach vorheriger Terminvereinbarung vornehmen. Ihren persönlichen Termin können Sie telefonisch oder unter folgendem Link buchen: