Wahlbenachrichtigung und Briefwahl
Die Wahlbenachrichtigung unterrichtet die Wahlberechtigten u.a. darüber, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, wo sie wählen können und ob ihr Wahllokal barrierefrei ist. Die Gemeinden verschicken die Wahlbenachrichtigungen, die spätestens am 21. Tag vor der Wahl dem Wahlberechtigten zugestellt sein müssen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf Briefwahl bzw. Erteilung eines Wahlscheins abgedruckt. Sofern der Wahlscheinantrag mit der Post an das Wahlamt gesendet wird, muss er ausreichend frankiert werden.
Die Wahlbenachrichtigung sollte zur Stimmabgabe mitgebracht werden, damit der Wahlvorstand den Wahlberechtigten schneller im Wählerverzeichnis finden kann.
Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl teilnehmen. Vergessen Sie dann aber auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass zum Wahllokal mitzubringen.
- Sie müssen im Wählerverzeichnis der Stadt Nidderau eingetragen sein. Darüber sind Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert worden.
- Sie haben keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Bitte kontaktieren Sie das Wahlbüro der Stadt Nidderau unter: wahlen@nidderau.de
- Über diesen Link können Sie Briefwahl beantragen
Datenschutzerklärung für einen Online-Wahlscheinantrag (OLIWA)
Datenschutzerklärung
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit Ihrer papierlosen Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheins.
VERANTWORTLICHER
Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten gem. Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist:
Stadt Nidderau
Der Magistrat
Am Steinweg 1
61130 Nidderau
Webseite: www.nidderau.de
E-Mail: info@nidderau.de
Weitere Kontaktdaten finden Sie in unserem Impressum.
Datenschutzbeauftragter
Rechtsanwalt Konrad Dörner
Magistrat der Stadt Nidderau
Am Steinweg 1
61130 Nidderau
E-Mail: datenschutz@nidderau.de
Antrag eines Wahl-/Abstimmungsscheines
Soweit Sie einen Wahl-/Abstimmungsschein beantragen wollen, müssen Sie personenbezogene Daten angeben, damit Ihr Antrag entsprechend bearbeitet werden kann. Bei diesen personenbezogenen Daten handelt es sich um Informationen, die von uns benötigt werden, um Ihnen den Dienst zu ermöglichen. Bestimmte gekennzeichnete Angaben sind verpflichtend anzugeben, um den von Ihnen angestrebten Antrag bearbeiten zu können. Weitere Informationen können von Ihnen freiwillig bereitgestellt werden.
Zweck der Verarbeitung: Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient dazu, Ihren Antrag auf einen Wahl-/Abstimmungsschein zu bearbeiten.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung: Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 e), Abs. 3 Satz 1 b) DSGVO, § 3 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG), § 26 Europawahlordnung (EuWO) / § 27 Bundeswahlordnung (BWO) / § 13 Landeswahlordnung (LWO) / § 17 Kommunalwahlordnung (KWO).
Dauer der Speicherung: Die Daten werden gem. § 83 EuWO / § 90 BWO / § 76 LWO / § 112 KWO gespeichert.
Ihre Rechte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, stehen Ihnen als betroffene Person folgende Rechte, im Sinne der DSGVO, gegenüber dem Verantwortlichen zu:
Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO
Sie haben nach Art. 15 DSGVO das Recht, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu überprüfen und Auskunft darüber zu verlangen, insbesondere welche personenbezogenen Daten zu welchem Zweck und welche Kategorien verarbeitet werden. Ferner besteht für Sie das Recht auf Information über die Empfänger und die Speicherdauer und ggf. über die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer oder an eine internationale Organisation. Zusätzlich können Sie, insbesondere Auskunft über das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft Ihrer personenbezogenen Daten, sofern diese nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden, verlangen.
Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO
Sie haben nach Art. 16 DSGVO das Recht, die Berichtigung Ihrer gespeicherten unrichtigen personenbezogenen Daten sowie unter der Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen.
Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) nach Art. 17 DSGVO
Ferner haben Sie nach Art. 17 DSGVO das Recht, die Löschung der bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
- Die Notwendigkeit der Verarbeitung zur Erreichung des Zwecks besteht nicht mehr.
- Sie haben Ihre Einwilligung widerrufen und es besteht auch keine sonstige Rechtsgrundlage.
- Sie haben nach Art. 21 Abs. 1 oder 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt; im Falle des Art. 21 Abs. 1 gilt dies nur, soweit keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vorliegen.
- Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
- Die Löschung personenbezogener Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
- Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO
Nach Art. 18 DSGVO haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
- Die Richtigkeit personenbezogener Daten wird von Ihnen bestritten.
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist unrechtmäßig; Sie verlangen anstatt der Löschung die Einschränkung der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten.
- Der Verantwortliche benötigt nicht länger die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung; Sie benötigen diese jedoch als betroffene Person zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
- Sie als betroffene Person haben Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt.
Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO
Sie haben nach Art. 20 DSGVO das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen.
Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Art. 21 DSGVO
Sie haben nach Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f. DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Widerruf der Einwilligung für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
Falls Sie uns eine Einwilligung nach Art. 7 DSGVO zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erteilt haben, können Sie diese mit Wirkung für die Zukunft jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen. Ein solcher Widerruf beeinflusst die Zulässigkeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, nachdem Sie den Widerruf uns gegenüber ausgesprochen haben. Durch den Widerruf Ihrer Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Sie können Ihren Widerruf an die Stadt Nidderau per E-Mail oder postalisch unter Nutzung der oben angegebenen Adresse richten.
Beschwerderecht nach Art. 77 DSGVO
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns gegen das geltende Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche in einer anderen Weise verletzt worden sind, besteht für Sie als betroffene Person die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO zu beschweren.
Grundsätzlich können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat wenden, in dem Sie als betroffene Person Ihren üblichen Aufenthaltsort oder Ihren Arbeitsplatz haben oder an die Aufsichtsbehörde unseres Geschäftssitzes oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes.
Die in Hessen zuständige Aufsichtsbehörde erreichen Sie unter folgender Adresse:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Post-Adresse:
Postfach 31 63
65021 Wiesbaden
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Tel. 0611/1408-0
E-Mail-Adresse: poststelle@datenschutz.hessen.de
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Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzerklärung jederzeit unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen zu ändern.
Stand: [Mai/2019]