Satzungen
Der Artikel 28, Absatz 2 des Grundgesetzes sichert den Städten und Gemeinden in Deutschland zu, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung im Rahmen geltender Gesetze zu regeln.
Das “Nidderauer Stadtrecht” ist eine Sammlung der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Satzungen der Stadt Nidderau. Diese Sammlung wird kontinuierlich erweitert und aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Seiten um eine unverbindliche Information über städtische Regelungen handelt. Die Stadt Nidderau haftet nicht im Fall von Unrichtigkeiten. Bei Abweichungen zu den amtlichen Bekanntmachungen sind diese maßgeblich.