Diese Verordnung soll nicht für die Katz‘ sein, sondern den Fellnasen helfen: Die Stadt Nidderau weist auf die seit 2022 geltende Katzenschutzverordnung hin. Das Dokument ist auf der Homepage nidderau.de unter Rathaus & Service -> Politik & Recht -> Stadtrecht -> J-L hinterlegt. Die Verordnung verpflichtet die Halter zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung. Das bedeutet: Wer seine Katze streunern lässt, muss das Tier tätowieren und registrieren lassen, beispielsweise in einem Haustierregister wie Tasso. Nicht nur Kater, sondern auch Katzendamen müssen vom Tierarzt kastriert werden.
„Einige Bürgerinnen und Bürger werden sich denken, dass die Stadt jetzt auch noch die Katzen kontrollieren will. Aber jeder sollte sich dafür verantwortlich fühlen, wie es den kleinen Streunern ergeht. Nur wenn eine Katze registriert ist, können wir sie an den Besitzer zurückgeben.“, erklärt Bürgermeister Andreas Bär. „Eine erhöhte Bestandsdichte von verwilderten Katzen kann auch dazu führen, dass sich Krankheiten verbreiten“, informiert Alexandra Nolte, Fachbereichsleiterin Ordnungswesen, die die Katzenschutzverordnung mit der Stadtpolizei umsetzt. Auch die Kastration von Kater und Kätzin sei wichtig, denn jedes Jahr im Frühjahr und im Herbst werden die Tierheime mit Katzenbabys überschwemmt und damit vor große Herausforderungen gestellt. Allein in diesem Jahr kümmerte sich die Stadtpolizei schon um mehrere Dutzend verwaister Katzenbabys, die in Tierheime verbracht werden mussten.
Frei lebende Katzen und Kater sind beim Streunern von Geburt an vielen Risiken ausgesetzt. Insbesondere bei der Partnersuche überqueren Katzen unkontrolliert die Fahrbahn und werden zum unkalkulierbaren Risiko für sich und die anderen Verkehrsteilnehmer. „Wir möchten mit diesem Aufruf Aufklärungsarbeit leisten, weil die Stadtpolizei zuletzt viele, auch einige unschöne Beispiele aufarbeiten musste“, erklärt Nolte.
Magistrat der Stadt Nidderau
14.10.2024
Andreas Bär