Nidderauer Doppelhaushalt 2025/2026


Die Stadt Nidderau verschiebt die Einbringung des Doppelhaushaltes 2025/2026. Den Stadtverordneten wird das umfangreiche Zahlenwerk statt in der Sitzung am 21. November in der ersten Sitzung des Jahres 2025 am 20.02.2025 vorgestellt. Für die Verzögerung gibt es zwei Gründe: Zum einen liegen den hessischen Kommunen immer noch nicht die notwendigen Orientierungsdaten und der Finanzplanungserlass des Hessischen Finanzministeriums vor.

 

Statt wie angekündigt Mitte September solle der Finanzplanungserlass des Landes voraussichtlich erst Mitte November den Kommunen zugehen. Zum anderen kam es in der Stadtverwaltung zu zahlreichen Personalausfällen, die die interne Abstimmungen teilweise unmöglich machten.

 

„Die wichtigen Orientierungsdaten aus Wiesbaden benötigen wir, um einen realistischen Haushaltsentwurf aufstellen zu können, und aufgrund der zahlreichen krankheitsbedingten Ausfälle in unserem Haus, vor allem bei den Budgetverantwortlichen, sind wir mit dem Zahlenwerk noch nicht so weit gekommen, wie wir es uns gewünscht haben. Aktuell überarbeiten wir das Investitionsprogramm und die Personalplanung. Diese internen Konsolidierungsmaßnahmen und die Rahmendaten des Finanzplanungserlasses werden in den Haushaltsentwurf eingearbeitet, sobald diese vorliegen", erläutert Erster Stadtrat und Kämmerer Rainer Vogel. Vor allem die Planungsunsicherheiten haben zu dem Entschluss geführt, die Haushaltseinbringung zu verschieben.

 

Die entscheidende Grundlage für den Etat ist der sogenannte Finanzplanungserlass des Hessischen Ministeriums für Finanzen. Der Erlass listet Zahlen und Daten für die kommunalen Anteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer auf. Diese Zahlen und Daten entscheiden zum einen darüber, mit welchen Mitteln die Stadt Nidderau aus dem Kommunalen Finanzausgleich und den Schlüsselzuweisungen durch das Land Hessen rechnen kann, zum anderen beeinflussen sie die Höhe der Kreis- und Schulumlage, die Nidderau an den Main-Kinzig-Kreis entrichten muss. Auch die neue Grundsteuer muss in der realen Veranlagung in der Kommune zeigen, ob die vom Finanzministerium vorgeschlagenen Hebesätze wirklich aufkommensneutral für die Kommune sind. „Diese Faktoren haben zu der Entscheidung geführt, dass die Einbringung des Doppelhaushaltes 2025/2026 verschoben werden muss, um den Mitgliedern der politischen Gremien eine fundierte Beratung zu ermöglichen“, erklärt Vogel.

 

Viele andere Städte, beispielsweise Maintal, Darmstadt und Rüsselsheim, haben die Vorstellung des Etatentwurfs bereits verschoben. Weil die Finanzlage sowohl des Landes Hessen als auch des Main-Kinzig-Kreises angespannt ist, muss die Stadt Nidderau damit rechnen, dass weniger Mittel aus Wiesbaden fließen und mehr Mittel nach Gelnhausen entrichtet werden müssen. „Ohne diese zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorliegenden Informationen kann keine seriöse Haushaltsaufstellung und -beratung erfolgen. Mir ist es wichtig, das Zahlenwerk sorgfältig auszuarbeiten und Schnellschüsse zu vermeiden“, appelliert Kämmerer Vogel für Verständnis für die Verzögerung.

 

Magistrat der Stadt Nidderau

06.11.2024

 

Andreas Bär

Bürgermeister