Kein Grabschmuck im Bestattungswald


Man wählt die Bestattungsart „Urnengrab am Bestattungsbaum“ aus, da die Urnengräber im Bestattungswald nicht gepflegt werden müssen und es eine naturnahe Bestattungsmöglichkeit ist.

 

Die Stadtverwaltung berichtet darüber, dass die Dekoration der Grabstätten im Bestattungswald in letzter Zeit leider überhandgenommen hat. Viele Angehörige und Besucher fühlen sich an der bunten Dekoration an den Grabstätten und an den Bäumen gestört und haben sich deshalb an die Verwaltung gewandt.

 

Die Friedhofsverwaltung bittet nun die Angehörigen und alle anderen Friedhofsbesucher, mitzuhelfen, den gewachsenen weitgehend naturbelassenen Bestattungswald in Nidderau in seinem Erscheinungsbild zu erhalten.

 

Grabschmuck darf nicht abgelegt werden. Es ist nicht gestattet, Grabmale, Gedenksteine und sonstige baulichen Anlagen zu errichten – auch nicht aus naturbelassenen Materialien. Es dürfen keine Kränze, Grabschmuck, Steine, Erinnerungsstücke oder sonstige Grabbeigaben niedergelegt oder Dekoration jeglicher Art an den Bäumen oder an den Erinnerungsplaketten befestigt werden. Auch Kerzen und Lampen aufstellen ist strengstens untersagt. Bepflanzungen sind im Wald ebenfalls zu unterlassen.

 

Die Friedhofsverwaltung ist berechtigt, jeglichen abgelegten Grabschmuck und alle Bepflanzungen zu entsorgen und bittet um Verständnis, dass sie in den nächsten Wochen davon Gebrauch machen müssen.

 

Weitere Auskünfte erteilt Regina Wilke vom Fachdienst Friedhofsverwaltung unter 0 61 87 / 299-173 oder per E-Mail: regina.wilke@nidderau.de.

 

 

Magistrat der Stadt Nidderau

10.01.2023

 

Andreas Bär

Bürgermeister