Bekanntmachung der stadt Nidderau

Durchführung der Veranstaltung „Rathausstürmung“ auf dem Marktplatz


Die Verkehrsführung im Bereich des Marktplatzes muss hierfür für den fließenden Verkehr abgeändert werden. Die Einbahnstraßenregelung und das Verbot der Einfahrt in der Eugen-Kaiser-Straße und Heldenberger Straße wird im Rahmen der Veranstaltung vorübergehend aufgehoben.

Die Zufahrt der Anlieger im Bereich Uferstraße, Hospitalstraße, Brunnenstraße und Hofhausstraße ist im Zeitraum der Veranstaltung aus Fahrtrichtung Eugen-Kaiser-Straße gewährleistet.

Die Zufahrt der Anlieger in der Heldenberger Straße ist während der Veranstaltung über die Konrad-Adenauer-Allee oder die Uferstraße möglich.

Im Bereich des Marktplatzes wird eine Haltverbotszone zur Gewährleistung der Veranstaltung angeordnet.

Die Anlieger des von der Sperrung betroffenen Straßenbereiches werden darum gebeten, ihre Kraftfahrzeuge in den umliegenden Straßen abzustellen.

 

Es wird um Verständnis für die eingeschränkten Parkmöglichkeiten gebeten.

 

Die Straßenverkehrsbehörde behält sich weitere Maßnahmen bei Verstößen gegen § 12 (Halten und Parken) der Straßenverkehrsordnung (StVO) vor.

 

Magistrat der Stadt Nidderau

06.11.2024

 

Andreas Bär

Bürgermeister