Bekanntmachung der Stadt Nidderau

Widmung für den öffentlichen Verkehr


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nidderau hat in ihrer Sitzung am 11.07.2024 gemäß §4 (1) des Hess. Straßengesetzes vom 8. Juni 2003,

GVBl. I 2003, 166, die Widmung der Flurstücke Gemarkung Windecken

Flur 13 Flst. 91, Flur 10 Flst. 131, Flur 10 Flst. 109/1 und Flur 14 Flst. 123,

für den öffentlichen Verkehr beschlossen.

Die gewidmete Straße gehört zur Gruppe der Gemeindestraßen (§3 Absatz 1 Hess. Straßengesetz).

 

Wirksamkeit der Widmung

Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Veröffentlichung im Hanauer Anzeiger vollendet.

Die Widmung tritt am Tage nach Vollendung der Bekanntmachung in Kraft.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Magistrat der Stadt Nidderau, Am Steinweg 1, 61130 Nidderau einzulegen.

 

Nidderau, den 25.07.2024

 

Magistrat der Stadt Nidderau

26.07.2024

 

Andreas Bär

Bürgermeister