bekanntmachung der stadt nidderau

Feststellung eines Nachrückers in die Stadtverordnetenversammlung


Frau Sibilla Deckenbach hat ihr Mandat in der Stadtverordnetenversammlung für die Christlich Demokratische Union, CDU, aus persönlichen Gründen zum 21.11.2024 niedergelegt. Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) wurde

 

Herr Jürgen Frech, Königsberger Straße 5 a, 61130 Nidderau,

 

 

als Nachrücker festgestellt und für die Christlich Demokratische Union, CDU, zum 22.11.2024 in die Stadtverordnetenversammlung berufen.

 

Gegen diese Feststellung kann aufgrund des § 25 KWG jeder Wahlberechtigte innerhalb von zwei Wochen, vom ersten Tag der Bekanntmachung gerechnet, Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Stadt Nidderau, Am Steinweg 1, 61130 Nidderau, einzulegen.

 

 

Nidderau, den 03.12.2024

 

 

 

Philipp Meißner

Wahlleiter der Stadt Nidderau