bekanntmachung der stadt nidderau

Bauleitplanung der Stadt Nidderau


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nidderau hat in ihrer Sitzung am 26.9.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes „In den Borngärten“ im Stadtteil Ostheim gefasst.

Der Geltungsbereich kann dem beiliegenden Übersichtsplan entnommen werden.

Planungsziel

Die städtebauliche Strategie der Innenentwicklung hat das Ziel, den zukünftigen Flächenbedarf möglichst weitgehend durch die Nutzung von innerörtlichen, bereits erschlossenen Flächen zu decken. Die Ausweisung neuer Flächen im ⁠Außenbereich⁠ soll vermieden werden. Die Stärkung der Innenentwicklung hat mit Inkrafttreten der Novelle des Baugesetzbuchs 2013 mittlerweile auch Eingang in das Bau- und Planungsrecht gefunden. Dort wird nun explizit geregelt, dass die städtebauliche Entwicklung vorrangig als Innenentwicklung erfolgen soll. Die Stadt Nidderau möchte dem nun Rechnung tragen, indem eine Innenbereichsfläche für sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden soll. Zwei leerstehende und baufällige Gebäude im Besitz der Stadt Nidderau wurden bereits abgerissen.

Die besagte Fläche befindet sich im Geltungsbereich des seit 1986 rechtskräftigen Bebauungsplans „In den Borngärten“. Der westliche Teilabschnitt dieses Bebauungsplans wurde als Mischgebiet festgesetzt. Faktisch überwiegen in dem Bereich bis auf ein Vereinsheim und einen Handwerkerbetrieb jedoch Wohnnutzungen, womit das Planungsziel eines Mischgebiets (ca. 50% gewerbliche, 50% wohnbauliche Nutzungen) nicht gegeben ist.

Das geplante Vorhaben eines von der Stadt gelenkten sozialen Wohnungsbaus mit voraussichtlich 13 neuen Wohneinheiten hätte den Nutzungskonflikt vergrößert. Planungsrechtlich wäre das Bauvorhaben nicht zulässig gewesen.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nidderau hat daher beschlossen, das bislang als Mischgebiet festgesetzte Teilgebiet des rechtskräftigen Bebauungsplans (1986) in einer Bebauungsplanänderung als Allgemeines Wohngebiet festzusetzen. Damit wird auch der faktischen Nutzungsentwicklung Rechnung getragen.

 

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst in der Flur 20 der Gemarkung Ostheim die Flurstücke 239, 240, 241/1, 241/2, 242/2, 242/3, 243/1, 244/1, 245, 246, 247, 248, 249/1, 249/2250/1, 250/2, 251 tlw., 264 tlw., 274, 273, 272, 128/1 tlw., 88, 89/1, 269, 268, 267/1.

Nidderau, 16.10.2024


Luftbildaufnahme Teil einer Ortschaft

 

Der Magistrat der Stadt Nidderau

 

 

Rainer Vogel

Erster Stadtrat