Amtliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Nidderau, Stadtteil Ostheim Bebauungsplan Nr. 5-016-00 „Mühlweide II“


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nidderau hat in ihrer Sitzung am 01.06.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5-016-00 „Mühlweide II“ beschlossen. Das Plangebiet befindet sich im westlichen Anschluss an die Ortslage des Stadtteils Ostheim der Stadt Nidderau. Das Gebiet wird im Osten durch die Abzweigung der Wonnecker Straße bzw. der Straße In den Pfortenwiesen sowie im Süden überwiegend durch die Wonnecker Straße (Landesstraße L 3009) sowie durch den Wegeverlauf der Ostheimer Straße begrenzt und schließt im Norden sowie Westen an landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Windecken, Flur 11, die Flurstücke 125/2 teilweise und 142 teilweise sowie in der Gemarkung Ostheim die nachfolgend genannten Flurstücke:

  • Flur 2:  Flurstücke 114, 115 teilweise, 116/1, 116/2, 117, 118, 119, 120, 121/1, 121/2, 122, 123, 124, 126, 127, 128, 129/1, 129/2, 130, 131 und 132;
  • Flur 23: Flurstück 115 teilweise;
  • Flur 24: Flurstücke 19/4, 19/5, 19/6, 20/2, 21/1, 23/1, 25/1, 26/1, 26/2, 98/6, 99/7 teilweise, 99/9, 99/10, 99/19, 99/20, 99/21, 99/22, 99/23, 99/24, 99/25, 99/26, 99/27 und 99/28.

Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes kann der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung und Erschließung von bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen im Außenbereich als neues Wohngebiet mit ergänzenden sozialen Einrichtungen sowie einer hohen Freiraum- und Wohnumfeldqualität geschaffen werden.

Die Gebietsentwicklung soll darüber hinaus durch die Errichtung eines zentralen Feuerwehrstandortes als Ersatz für die bisherigen und nicht mehr den aktuellen Anforderungen und Vorgaben entsprechenden Stützpunkte in den Stadtteilen Ostheim und Windecken im westlichen Anschluss an das geplante Wohngebiet sowie durch die Ausweisung von weiteren Baugrundstücken für gemischte Nutzungen südlich der Wonnecker Straße ergänzt werden.

Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die Sicherung der zugehörigen Erschließung und Grünflächen. Zur Wahrung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung werden zudem Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise und zu den überbaubaren Grundstücksflächen getroffen sowie bauordnungsrechtliche Gestaltungsvorschriften und wasserrechtliche Festsetzungen formuliert. Hinzu kommt die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des geplanten Feuerwehrstandortes im westlichen Anschluss an das geplante Wohngebiet sowie die Ausweisung eines ergänzenden Mischgebietes gemäß § 6 BauNVO im Bereich südlich der Wonnecker Straße. 

Schließlich werden entsprechend der städtebaulichen Zielsetzung zur Entwicklung eines ökologisch orientierten und klimaangepassten Stadtquartiers differenzierte grünordnerische und eingriffsminimierende Festsetzungen getroffen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie ein Artenschutzgutachten, eine Verkehrsuntersuchung, eine archäologisch-geophysikalische Prospektion sowie geotechnische Untersuchungen zur Beurteilung der Versickerungsfähigkeit werden in der Zeit von

Montag, dem 22.07.2024 bis einschließlich Freitag, dem 30.08.2024

im Internet unter der Adresse www.nidderau.de/leben-wohnen/bauen/#bebauungsplaene veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Nidderau, Am Steinweg 1, 61130 Nidderau, 1. OG, Zimmer O.20. Die Einsichtnahme ist während der folgenden allgemeinen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich:

  • Montag           8.00-12.00 Uhr und 14.00-18.30 Uhr
  • Dienstag         8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
  • Mittwoch         8.00-12.00 Uhr
  • Donnerstag     8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
  • Freitag            8.00-12.00 Uhr

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe von Stellungnahmen ist bevorzugt unter der E-Mail-Adresse bernd.dassinger@nidderau.de möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Nidderau, den 09.07.2024

Der Magistrat der Stadt Nidderau

Andreas Bär

Bürgermeister