bekanntmachung der stadt nidderau

Flurbereinigungsverfahren Nidderau-Uferrandstreifen Verfahrens-Nr.: VF 2531


Im Flurbereinigungsverfahren Nidderau-Uferrandstreifen werden die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung wie folgt festgestellt:

 

Die Ergebnisse der Wertermittlung werden so festgestellt, wie sie im Anhörungstermin am 30.11.2023 im Hessischen Hof, Nidderau erläutert worden sind und am

28.11.2023 von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16:30, am

29.11.2023 von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16:30

im Rathaus Nidderau, Am Steinweg 1, Raum 18 (1. Obergeschoss),

61130 Nidderau, ausgelegen haben.

 

Begründung

Die Ergebnisse der Wertermittlung (Wertermittlungskarte, -rahmen und Wertkorrekturrahmen) sind den Beteiligten in einem Anhörungstermin erläutert worden und haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen.

Es wurden keine Einwendungen vorgebracht.

Daher sind die Voraussetzungen für die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse gegeben und dementsprechend sind die Ergebnisse festzustellen.

 

Bekanntmachung

Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Stadt Nidderau und in den angrenzenden Gemeinden Schöneck, Hammersbach, Stadt Bruchköbel, Altenstadt, Limeshain und Stadt Niddatal öffentlich bekannt gemacht.

Darüber hinaus ist die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/VF2531 abrufbar.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Wertermittlungsfeststellung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden beim

Amt für Bodenmanagement Büdingen

- Flurbereinigungsbehörde -

Bahnhofstraße 33, 63654 Büdingen

oder bei der

Spruchstelle für Flurbereinigung

beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden.

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.

 

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

 

Büdingen, den 03.06.2024

Amt für Bodenmanagement Büdingen

- Flurbereinigungsbehörde -

gez. Dr. Schweitzer, Amtsleiter

 

 

 

Magistrat der Stadt Nidderau

18.06.2024

 

Andreas Bär

Bürgermeister