Ein Friedhof ist ein würdevoller Ort des Gedenkens.
Der Stadt obliegt im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht, einen sicheren Zugang zu gewährleisten. Aus diesem Grund führt die Friedhofsverwaltung der Stadt Nidderau alljährlich eine Begehung aller Friedhöfe durch. Diese Begehungen erfolgen am
Montag, 11. März, auf dem Friedhof Ostheim, am
Dienstag, 12. März, in Heldenbergen, am
Montag, 18. März, in Windecken und am
Dienstag, 19. März, auf den Friedhöfen in den Stadtteilen Erbstadt und Eichen.
Einer der Schwerpunkte der Begehungen ist die Überprüfung der Standfestigkeit der aufgestellten Grabmale.
Werden bei der Überprüfung schadhafte oder nicht standsichere Grabmale festgestellt, so werden diese mit einem Aufkleber versehen. Die Friedhofsverwaltung ist verpflichtet, ein Grabmal bei unmittelbarer Gefahr sachgemäß niederzulegen. Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass die so genannten Nutzungsberechtigten in demselben Umfang wie die Friedhofsverwaltung verpflichtet sind, die Standsicherheit des Grabmals regelmäßig überprüfen zu lassen, ob sie durch erkennbare oder versteckte Mängel beeinträchtigt wird.
![Roter Aufkleber mit der Aufschrift "Achtung Unfallgefahr!"](https://www.nidderau.de/rathaus-service/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/2024/sonstiges/2024-02-28-standfestigkeit-grabsteine/2024-02-28-standfestigkeit-grabsteine.jpeg?resize=a1346e:380x&cid=dvr.3rac)
Magistrat der Stadt Nidderau
27.02.2024
Andreas Bär
Bürgermeister