Festsetzung und Entrichtung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2025
Nach § 5 der Satzung über die Erhebung von Hundesteuer für die Stadt Nidderau in der aktuell gültigen Fassung beträgt die Hundesteuer jährlich:
für den ersten Hund 84,00 Euro
für den zweiten Hund 132,00 Euro
für den dritten und jeden weiteren Hund 180,00 Euro
für gefährliche Hunde 1.200,00 Euro
Diese Steuersätze gelten auch für das Jahr 2025. Es wird daher für Hundehaltende, die bereits für das vergangene Kalenderjahr einen Bescheid erhalten haben, auf den Versand von Steuerbescheiden verzichtet und die Hundesteuer durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Die Bescheide können im Steueramt der Stadt Nidderau nach voriger Terminvereinbarung eingesehen werden.
Die Hundesteuer 2025 wird zum 01.07.2025 fällig.
Diese öffentliche Steuerfestsetzung gilt zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Festsetzung der Hundsteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch bei der Stadt Nidderau, Steueramt, Am Steinweg 1, 61130 Nidderau, einzulegen.
Magistrat der Stadt Nidderau
17.12.2024
Andreas Bär
Bürgermeister