bekanntmachung der stadt Nidderau

Festsetzung und Entrichtung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2025


Festsetzung und Entrichtung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2025

 

Nach § 5 der Satzung über die Erhebung von Hundesteuer für die Stadt Nidderau in der aktuell gültigen Fassung beträgt die Hundesteuer jährlich:

 

für den ersten Hund   84,00 Euro

für den zweiten Hund 132,00 Euro

für den dritten und jeden weiteren Hund       180,00 Euro

für gefährliche Hunde 1.200,00 Euro

 

Diese Steuersätze gelten auch für das Jahr 2025. Es wird daher für Hundehaltende, die bereits für das vergangene Kalenderjahr einen Bescheid erhalten haben, auf den Versand von Steuerbescheiden verzichtet und die Hundesteuer durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Die Bescheide können im Steueramt der Stadt Nidderau nach voriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

 

Die Hundesteuer 2025 wird zum 01.07.2025 fällig.

 

Diese öffentliche Steuerfestsetzung gilt zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Festsetzung der Hundsteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch bei der Stadt Nidderau, Steueramt, Am Steinweg 1, 61130 Nidderau, einzulegen.

 

 

Magistrat der Stadt Nidderau

17.12.2024

 

Andreas Bär

Bürgermeister