Bekanntmachung der Stadt Nidderau

Kostenbeitragssatzung zur Satzung der Stadt Nidderau vom 01.01.2025 über die Betreuung von Kindern in den Kindertagesstätten der Stadt Nidderau


Kostenbeitragssatzung

zur Satzung der Stadt Nidderau vom 01.01.2025 über die Betreuung von Kindern in den Kindertagesstätten der Stadt Nidderau

Aufgrund der §§ 25 ff, 26, 27, ff des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 GVBl. I S.698, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. 07.2024 (GVBl. Nr. 31) und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung HGO in der Fassung vom 7. März 2005 GVBl. I S.142 zuletzt geändert am 16.02.2023 GVBl. S.90, 93 und; §§ 1-6 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 GVBl. S.134, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582) sowie §§ 22, 22a, 74, 85, 86, 90ff des Achten Buchs Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 BGBl. I S.2022, neugefasst durch Bek. v. 11.9.2012 BGBl I S. 2022; zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes v. 08.05.2024 BGBl I Nr.152 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nidderau in ihrer Sitzung am 26.09.2024 die folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Kostenbeitragspflicht und Zahlung von Verpflegungsentgelt

(1) Für die Betreuung von in den Kindertagesstätten für Kinder der Stadt Nidderau aufgenommenen Kinder haben die Erziehungsberechtigten der Kinder Kostenbeiträge und Verpflegungsentgelt zu entrichten.

(2) Der Kostenbeitrag ist jeweils für einen vollen Monat zu entrichten und wird zum 01. eines Monats fällig.

(3) Kostenbeitragspflichtig sind die Erziehungsberechtigten; bei Getrenntleben der Erziehungsberechtigten zunächst der/die Erziehungsberechtigte, bei dem das Kind mit Hauptwohnung gemeldet ist (Aufenthaltsbestimmungsrecht). Falls keine Zahlung eingeht und auch keine Übernahme der Kostenbeiträge nach § 90 SGB VIII erfolgt, ist der andere Elternteil kostenpflichtig. Mehrere Kostenbeitragspflichtige sind Gesamtschuldner des Kostenbeitrags.

(4) Zu zahlen sind je nach Inanspruchnahme die sich aus § 2-4 ergebenden Kostenbeiträge für die Betreuung des Kindes / der Kinder in der Kindertagesstätte für Kinder und das Verpflegungsentgelt für die in der Kindertagesstätte angebotene Mittagsversorgung sowie die dort ansonsten angebotenen Speisen und Getränke.

§ 2 Verpflegungsentgelt und Kostenbeitrag

  1. Für die in der Kindertagesstätte angebotenen Getränke und Speisen ist Verpflegungsentgelt zu zahlen. Wird eine Betreuungszeit von 12:30 bis 13:30 Uhr bzw. der Grundplatz von 7:30 bis 13:30 Uhr gebucht, muss das Kind am Mittagessen teilnehmen und das Verpflegungsentgelt ist zu zahlen.
  2. Das Verpflegungsentgelt beträgt monatlich pauschaliert 110,00 € für die Teilnahme an 5 Wochentagen.
  3. Für die Teilnahme an 4 Wochentagen ist ein Entgelt in Höhe von 88 € monatlich, bei Teilnahme an 3 Wochentagen 66 € monatlich, bei Teilnahme an 2 Wochentagen 44 € monatlich und bei Teilnahme an 1 Wochentag 22 € monatlich zu entrichten.
  4. Bereits gebuchte Betreuungsmodule und gebuchte Wochentage mit Verpflegung können frühestens nach drei aufeinander folgenden Monaten geändert werden.
  5. Zusatzbetreuungszeiten können ausschließlich in Kombination mit einem Grundplatz gebucht werden.

§ 2a Kostenbeitrag für das Jahr 2025

Der monatliche Kostenbeitrag beträgt für die Betreuung eines Kindes der jeweiligen Altersgruppe nach der jeweils gebuchten Betreuungszeit

 ab dem 01.01.2025 bis 31.12.2025

für die Betreuung eines

  1. U2-Kindes

(Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr) (1. Kind)

Eingewöhnungsmonat                                                                             
Eingewöhnungszeiten in Absprache mit Leitung der Kita              160,00 €/ Monat

Der Eingewöhnungsmonat beschreibt die Zeit der Gestaltung eines Überganges von der Familie zur Betreuung in der Kita. Der Eingewöhnungsmonat ist keine Betreuungszeit, sondern dient ausschließlich dem guten Ankommen des Kindes in der Kita. Er beginnt grundsätzlich am 1. Tag eines Monats.

Grundplatz (U2)
Betreuungszeitraum Mo. – Fr. 07.30 - 12.30 Uhr

ohne Mittagsverpflegung                                                                      320,00 € / Monat

Betreuungszeitraum Mo. – Fr. 07.30 - 13.30 Uhr

zzgl. Mittagsverpflegung                                                                       410,00 € / Monat

Im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten sind mit Nachweis[1] mit dem Krippengrundplatz folgende Zusatzbetreuungszeiten kombinierbar

 

bei Buchung von 5 Wochentagen

bei Buchung von 1 Wochentag

U2 I Frühdienstbetreuung

Mo. -Fr. 07:00 Uhr – 07:30 Uhr

 

29,00 € / Monat

 

  6,00 € / Monat

U2 II Mittagsbetreuung

Mo. – Fr. 12.30 Uhr - 13.30 Uhr

 

 

 

 18,00 € / Monat[2]

U2 III erweiterte Mittagsbetreuung

Mo. – Fr. 13.30 Uhr - 14.30 Uhr

 

58,00 € / Monat

 

 12,00 € / Monat

U2 IV Nachmittagsbetreuung

Mo. – Fr. 14.30 Uhr - 15.30 Uhr

 

58,00 € / Monat

 

 12,00 € / Monat

U2 V erweiterte Nachmittagsbetreuung

Mo. – Fr. 15.30 - 16.30 Uhr

 

58,00 € / Monat

 

 12,00 € / Monat

U2 VI Spätbetreuung[3]

Mo. – Fr. 16.30 – 17.00 Uhr

 

29,00 € / Monat

 

  6,00 € / Monat

  1. U3-Kindes
    (Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr) (1. Kind)

Eingewöhnungsmonat                                                                             
Eingewöhnungszeiten in Absprache mit Leitung der Kita              118,00 €/ Monat

Der Eingewöhnungsmonat beschreibt die Zeit der Gestaltung eines Überganges von der Familie zur Betreuung in der Kita. Der Eingewöhnungsmonat ist keine Betreuungszeit, sondern dient ausschließlich dem guten Ankommen des Kindes in der Kita. Er beginnt grundsätzlich am 1. Tag eines Monats.

Grundplatz (U3)
Betreuungszeitraum Mo. – Fr. 07.30 - 12.30 Uhr

ohne Mittagsverpflegung                                                                      235,00 € / Monat

Betreuungszeitraum Mo. – Fr. 07.30 - 13.30 Uhr

zzgl. Mittagsverpflegung                                                                       280,00 € / Monat

Im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten sind mit Nachweis[4] mit dem Krippengrundplatz folgende Zusatzbetreuungszeiten kombinierbar

 

bei Buchung von 5 Wochentagen

bei Buchung von 1 Wochentag

U3 I Frühdienstbetreuung

Mo. – Fr. 07:00 Uhr – 07:30 Uhr

 

20,00 € / Monat

 

  4,00 € / Monat

U3 II Mittagsbetreuung

Mo. – Fr. 12.30 Uhr - 13.30 Uhr

 

 

 

  9,00 € / Monat[5]

U3 III erweiterte Mittagsbetreuung

Mo. – Fr. 13.30 Uhr - 14.30 Uhr

 

40,00 € / Monat

 

  8,00 € / Monat

U3 IV Nachmittagsbetreuung

Mo. – Fr. 14.30 Uhr - 15.30 Uhr

 

40,00 € / Monat

 

  8,00 € / Monat

U3 V erweiterte Nachmittagsbetreuung

Mo. – Fr. 15.30 - 16.30 Uhr

 

40,00 € / Monat

 

  8,00 € / Monat

U3 VI Spätbetreuung

Mo. – Fr. 16.30 – 17.00 Uhr

 

20,00 € / Monat

 

  4,00 € / Monat

  1. KG (Kindergarten)-Kindes (Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung) (1. Kind)

Grundplatz (KG)
Betreuungszeitraum Mo. – Fr. 07.30 - 12.30 Uhr

ohne Mittagsverpflegung                                                                      210,00 € / Monat

Betreuungszeitraum Mo. – Fr. 07.30 - 13.30 Uhr

zzgl. Mittagsverpflegung                                                                       250,00 € / Monat

Im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten sind mit Nachweis[6] mit dem Krippengrundplatz folgende Zusatzbetreuungszeiten kombinierbar

 

bei Buchung von 5 Wochentagen

bei Buchung von 1 Wochentag

KG I Frühdienstbetreuung

Mo. -Fr. 07:00 Uhr – 07:30 Uhr

 

20,00 € / Monat

 

  4,00 € / Monat

U2 II Mittagsbetreuung

Mo. – Fr. 12.30 Uhr - 13.30 Uhr

 

 

 

  8,00 € / Monat[7]

KG III erweiterte Mittagsbetreuung

Mo. – Fr. 13.30 Uhr - 14.30 Uhr

 

40,00 € / Monat

 

  8,00 € / Monat

KG IV Nachmittagsbetreuung

Mo. – Fr. 14.30 Uhr - 15.30 Uhr

 

40,00 € / Monat

 

  8,00 € / Monat

KG V erweiterte Nachmittagsbetreuung

Mo. – Fr. 15.30 - 16.30 Uhr

 

40,00 € / Monat

 

  8,00 € / Monat

KG VI Spätbetreuung

Mo. – Fr. 16.30 – 17.00 Uhr

 

20,00 € / Monat

 

  4,00 € / Monat

§ 2b Kostenbeitrag für das Jahr 2026

Der monatliche Kostenbeitrag beträgt für die Betreuung eines Kindes der jeweiligen Altersgruppe nach der jeweils gebuchten Betreuungszeit

 ab dem 01.01.2026 bis 31.12.2026

für die Betreuung eines

  1. U2-Kindes

(Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr) (1. Kind)

Eingewöhnungsmonat                                                                             
Eingewöhnungszeiten in Absprache mit Leitung der Kita              165,00 €/ Monat

Der Eingewöhnungsmonat beschreibt die Zeit der Gestaltung eines Überganges von der Familie zur Betreuung in der Kita. Der Eingewöhnungsmonat ist keine Betreuungszeit, sondern dient ausschließlich dem guten Ankommen des Kindes in der Kita. Er beginnt grundsätzlich am 1. Tag eines Monats.

Grundplatz (U2)
Betreuungszeitraum Mo. – Fr. 07.30 - 12.30 Uhr

ohne Mittagsverpflegung                                                                      330,00 € / Monat

Betreuungszeitraum Mo. – Fr. 07.30 - 13.30 Uhr

zzgl. Mittagsverpflegung                                                                       420,00 € / Monat

Im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten sind mit Nachweis[8] mit dem Krippengrundplatz folgende Zusatzbetreuungszeiten kombinierbar

 

bei Buchung von 5 Wochentagen

bei Buchung von 1 Wochentag

U2 I Frühdienstbetreuung

Mo. -Fr. 07:00 Uhr – 07:30 Uhr

 

29,00 € / Monat

 

  6,00 € / Monat

U2 II Mittagsbetreuung

Mo. – Fr. 12.30 Uhr - 13.30 Uhr

 

 

 

 18,00 € / Monat[9]

U2 III erweiterte Mittagsbetreuung

Mo. – Fr. 13.30 Uhr - 14.30 Uhr

 

58,00 € / Monat

 

 12,00 € / Monat

U2 IV Nachmittagsbetreuung

Mo. – Fr. 14.30 Uhr - 15.30 Uhr

 

58,00 € / Monat

 

 12,00 € / Monat

U2 V erweiterte Nachmittagsbetreuung

Mo. – Fr. 15.30 - 16.30 Uhr

 

58,00 € / Monat

 

 12,00 € / Monat

U2 VI Spätbetreuung[10]

Mo. – Fr. 16.30 – 17.00 Uhr

 

29,00 € / Monat

 

  6,00 € / Monat

  1. U3-Kindes
    (Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr) (1. Kind)

Eingewöhnungsmonat                                                                             
Eingewöhnungszeiten in Absprache mit Leitung der Kita              121,00 €/ Monat

Der Eingewöhnungsmonat beschreibt die Zeit der Gestaltung eines Überganges von der Familie zur Betreuung in der Kita. Der Eingewöhnungsmonat ist keine Betreuungszeit, sondern dient ausschließlich dem guten Ankommen des Kindes in der Kita. Er beginnt grundsätzlich am 1. Tag eines Monats.

Grundplatz (U3)
Betreuungszeitraum Mo. – Fr. 07.30 - 12.30 Uhr

ohne Mittagsverpflegung                                                                      241,00 € / Monat

Betreuungszeitraum Mo. – Fr. 07.30 - 13.30 Uhr

zzgl. Mittagsverpflegung                                                                       289,00 € / Monat

Im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten sind mit Nachweis[11] mit dem Krippengrundplatz folgende Zusatzbetreuungszeiten kombinierbar

 

bei Buchung von 5 Wochentagen

bei Buchung von 1 Wochentag

U3 I Frühdienstbetreuung

Mo. – Fr. 07:00 Uhr – 07:30 Uhr

 

21,00 € / Monat

 

  4,00 € / Monat

U3 II Mittagsbetreuung

Mo. – Fr. 12.30 Uhr - 13.30 Uhr

 

 

 

  10,00 € / Monat[12]

U3 III erweiterte Mittagsbetreuung

Mo. – Fr. 13.30 Uhr - 14.30 Uhr

 

41,00 € / Monat

 

  8,00 € / Monat

U3 IV Nachmittagsbetreuung

Mo. – Fr. 14.30 Uhr - 15.30 Uhr

 

41,00 € / Monat

 

  8,00 € / Monat

U3 V erweiterte Nachmittagsbetreuung

Mo. – Fr. 15.30 - 16.30 Uhr

 

41,00 € / Monat

 

  8,00 € / Monat

U3 VI Spätbetreuung

Mo. – Fr. 16.30 – 17.00 Uhr

 

21,00 € / Monat

 

  4,00 € / Monat

  1. KG (Kindergarten)-Kindes (Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung) (1. Kind)

Grundplatz (KG)
Betreuungszeitraum Mo. – Fr. 07.30 - 12.30 Uhr

ohne Mittagsverpflegung                                                                      215,00 € / Monat

Betreuungszeitraum Mo. – Fr. 07.30 - 13.30 Uhr

zzgl. Mittagsverpflegung                                                                       255,00 € / Monat

Im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten sind mit Nachweis[13] mit dem Krippengrundplatz folgende Zusatzbetreuungszeiten kombinierbar

 

bei Buchung von 5 Wochentagen

bei Buchung von 1 Wochentag

KG I Frühdienstbetreuung

Mo. -Fr. 07:00 Uhr – 07:30 Uhr

 

21,00 € / Monat

 

  4,00 € / Monat

U2 II Mittagsbetreuung

Mo. – Fr. 12.30 Uhr - 13.30 Uhr

 

 

 

  8,00 € / Monat[14]

KG III erweiterte Mittagsbetreuung

Mo. – Fr. 13.30 Uhr - 14.30 Uhr

 

41,00 € / Monat

 

  8,00 € / Monat

KG IV Nachmittagsbetreuung

Mo. – Fr. 14.30 Uhr - 15.30 Uhr

 

41,00 € / Monat

 

  8,00 € / Monat

KG V erweiterte Nachmittagsbetreuung

Mo. – Fr. 15.30 - 16.30 Uhr

 

41,00 € / Monat

 

  8,00 € / Monat

KG VI Spätbetreuung

Mo. – Fr. 16.30 – 17.00 Uhr

 

20,00 € / Monat

 

  4,00 € / Monat

§ 2c Kostenbeitrag für das Jahr 2027

Der monatliche Kostenbeitrag beträgt für die Betreuung eines Kindes der jeweiligen Altersgruppe nach der jeweils gebuchten Betreuungszeit

 ab dem 01.01.2027 bis 31.12.2027

für die Betreuung eines

  1. U2-Kindes

(Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr) (1. Kind)

Eingewöhnungsmonat                                                                             
Eingewöhnungszeiten in Absprache mit Leitung der Kita              170,00 €/ Monat

Der Eingewöhnungsmonat beschreibt die Zeit der Gestaltung eines Überganges von der Familie zur Betreuung in der Kita. Der Eingewöhnungsmonat ist keine Betreuungszeit, sondern dient ausschließlich dem guten Ankommen des Kindes in der Kita. Er beginnt grundsätzlich am 1. Tag eines Monats.

Grundplatz (U2)
Betreuungszeitraum Mo. – Fr. 07.30 - 12.30 Uhr

ohne Mittagsverpflegung                                                                      340,00 € / Monat

Betreuungszeitraum Mo. – Fr. 07.30 - 13.30 Uhr

zzgl. Mittagsverpflegung                                                                       430,00 € / Monat

Im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten sind mit Nachweis[15] mit dem Krippengrundplatz folgende Zusatzbetreuungszeiten kombinierbar

 

bei Buchung von 5 Wochentagen

bei Buchung von 1 Wochentag

U2 I Frühdienstbetreuung

Mo. -Fr. 07:00 Uhr – 07:30 Uhr

 

30,00 € / Monat

 

  6,00 € / Monat

U2 II Mittagsbetreuung

Mo. – Fr. 12.30 Uhr - 13.30 Uhr

 

 

 

 18,00 € / Monat[16]

U2 III erweiterte Mittagsbetreuung

Mo. – Fr. 13.30 Uhr - 14.30 Uhr

 

60,00 € / Monat

 

 12,00 € / Monat

U2 IV Nachmittagsbetreuung

Mo. – Fr. 14.30 Uhr - 15.30 Uhr

 

60,00 € / Monat

 

 12,00 € / Monat

U2 V erweiterte Nachmittagsbetreuung

Mo. – Fr. 15.30 - 16.30 Uhr

 

60,00 € / Monat

 

 12,00 € / Monat

U2 VI Spätbetreuung[17]

Mo. – Fr. 16.30 – 17.00 Uhr

 

30,00 € / Monat

 

  6,00 € / Monat

  1. U3-Kindes
    (Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr) (1. Kind)

Eingewöhnungsmonat                                                                             
Eingewöhnungszeiten in Absprache mit Leitung der Kita              124,00 €/ Monat

Der Eingewöhnungsmonat beschreibt die Zeit der Gestaltung eines Überganges von der Familie zur Betreuung in der Kita. Der Eingewöhnungsmonat ist keine Betreuungszeit, sondern dient ausschließlich dem guten Ankommen des Kindes in der Kita. Er beginnt grundsätzlich am 1. Tag eines Monats.

Grundplatz (U3)
Betreuungszeitraum Mo. – Fr. 07.30 - 12.30 Uhr

ohne Mittagsverpflegung                                                                      248,00 € / Monat

Betreuungszeitraum Mo. – Fr. 07.30 - 13.30 Uhr

zzgl. Mittagsverpflegung                                                                       298,00 € / Monat

Im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten sind mit Nachweis[18] mit dem Krippengrundplatz folgende Zusatzbetreuungszeiten kombinierbar

 

bei Buchung von 5 Wochentagen

bei Buchung von 1 Wochentag

U3 I Frühdienstbetreuung

Mo. – Fr. 07:00 Uhr – 07:30 Uhr

 

21,00 € / Monat

 

  4,00 € / Monat

U3 II Mittagsbetreuung

Mo. – Fr. 12.30 Uhr - 13.30 Uhr

 

 

 

  9,00 € / Monat[19]

U3 III erweiterte Mittagsbetreuung

Mo. – Fr. 13.30 Uhr - 14.30 Uhr

 

42,00 € / Monat

 

  8,00 € / Monat

U3 IV Nachmittagsbetreuung

Mo. – Fr. 14.30 Uhr - 15.30 Uhr

 

42,00 € / Monat

 

  8,00 € / Monat

U3 V erweiterte Nachmittagsbetreuung

Mo. – Fr. 15.30 - 16.30 Uhr

 

42,00 € / Monat

 

  8,00 € / Monat

U3 VI Spätbetreuung

Mo. – Fr. 16.30 – 17.00 Uhr

 

21,00 € / Monat

 

  4,00 € / Monat

  1. KG (Kindergarten)-Kindes (Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung) (1. Kind)

Grundplatz (KG)
Betreuungszeitraum Mo. – Fr. 07.30 - 12.30 Uhr

ohne Mittagsverpflegung                                                                      215,00 € / Monat

Betreuungszeitraum Mo. – Fr. 07.30 - 13.30 Uhr

zzgl. Mittagsverpflegung                                                                       260,00 € / Monat

Im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten sind mit Nachweis[20] mit dem Krippengrundplatz folgende Zusatzbetreuungszeiten kombinierbar

 

bei Buchung von 5 Wochentagen

bei Buchung von 1 Wochentag

KG I Frühdienstbetreuung

Mo. -Fr. 07:00 Uhr – 07:30 Uhr

 

21,00 € / Monat

 

  4,00 € / Monat

U2 II Mittagsbetreuung

Mo. – Fr. 12.30 Uhr - 13.30 Uhr

 

 

 

  8,00 € / Monat[21]

KG III erweiterte Mittagsbetreuung

Mo. – Fr. 13.30 Uhr - 14.30 Uhr

 

42,00 € / Monat

 

  8,00 € / Monat

KG IV Nachmittagsbetreuung

Mo. – Fr. 14.30 Uhr - 15.30 Uhr

 

42,00 € / Monat

 

  8,00 € / Monat

KG V erweiterte Nachmittagsbetreuung

Mo. – Fr. 15.30 - 16.30 Uhr

 

42,00 € / Monat

 

  8,00 € / Monat

KG VI Spätbetreuung

Mo. – Fr. 16.30 – 17.00 Uhr

 

21,00 € / Monat

 

  4,00 € / Monat

§ 2d Kostenbeitrag für das Jahr 2028

Der monatliche Kostenbeitrag beträgt für die Betreuung eines Kindes der jeweiligen Altersgruppe nach der jeweils gebuchten Betreuungszeit

 ab dem 01.01.2028 bis 31.12.2028

für die Betreuung eines

  1. U2-Kindes

(Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr) (1. Kind)

Eingewöhnungsmonat                                                                             
Eingewöhnungszeiten in Absprache mit Leitung der Kita              170,00 €/ Monat

Der Eingewöhnungsmonat beschreibt die Zeit der Gestaltung eines Überganges von der Familie zur Betreuung in der Kita. Der Eingewöhnungsmonat ist keine Betreuungszeit, sondern dient ausschließlich dem guten Ankommen des Kindes in der Kita. Er beginnt grundsätzlich am 1. Tag eines Monats.

Grundplatz (U2)
Betreuungszeitraum Mo. – Fr. 07.30 - 12.30 Uhr

ohne Mittagsverpflegung                                                                      340,00 € / Monat

Betreuungszeitraum Mo. – Fr. 07.30 - 13.30 Uhr

zzgl. Mittagsverpflegung                                                                       435,00 € / Monat

Im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten sind mit Nachweis[22] mit dem Krippengrundplatz folgende Zusatzbetreuungszeiten kombinierbar

 

bei Buchung von 5 Wochentagen

bei Buchung von 1 Wochentag

U2 I Frühdienstbetreuung

Mo. -Fr. 07:00 Uhr – 07:30 Uhr

 

30,00 € / Monat

 

  6,00 € / Monat

U2 II Mittagsbetreuung

Mo. – Fr. 12.30 Uhr - 13.30 Uhr

 

 

 

 19,00 € / Monat[23]

U2 III erweiterte Mittagsbetreuung

Mo. – Fr. 13.30 Uhr - 14.30 Uhr

 

60,00 € / Monat

 

 12,00 € / Monat

U2 IV Nachmittagsbetreuung

Mo. – Fr. 14.30 Uhr - 15.30 Uhr

 

60,00 € / Monat

 

 12,00 € / Monat

U2 V erweiterte Nachmittagsbetreuung

Mo. – Fr. 15.30 - 16.30 Uhr

 

60,00 € / Monat

 

 12,00 € / Monat

U2 VI Spätbetreuung[24]

Mo. – Fr. 16.30 – 17.00 Uhr

 

30,00 € / Monat

 

  6,00 € / Monat

  1. U3-Kindes
    (Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr) (1. Kind)

Eingewöhnungsmonat                                                                             
Eingewöhnungszeiten in Absprache mit Leitung der Kita              124,00 €/ Monat

Der Eingewöhnungsmonat beschreibt die Zeit der Gestaltung eines Überganges von der Familie zur Betreuung in der Kita. Der Eingewöhnungsmonat ist keine Betreuungszeit, sondern dient ausschließlich dem guten Ankommen des Kindes in der Kita. Er beginnt grundsätzlich am 1. Tag eines Monats.

Grundplatz (U3)
Betreuungszeitraum Mo. – Fr. 07.30 - 12.30 Uhr

ohne Mittagsverpflegung                                                                      248,00 € / Monat

Betreuungszeitraum Mo. – Fr. 07.30 - 13.30 Uhr

zzgl. Mittagsverpflegung                                                                       298,00 € / Monat

Im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten sind mit Nachweis[25] mit dem Krippengrundplatz folgende Zusatzbetreuungszeiten kombinierbar

 

bei Buchung von 5 Wochentagen

bei Buchung von 1 Wochentag

U3 I Frühdienstbetreuung

Mo. – Fr. 07:00 Uhr – 07:30 Uhr

 

21,00 € / Monat

 

  4,00 € / Monat

U3 II Mittagsbetreuung

Mo. – Fr. 12.30 Uhr - 13.30 Uhr

 

 

 

  10,00 € / Monat[26]

U3 III erweiterte Mittagsbetreuung

Mo. – Fr. 13.30 Uhr - 14.30 Uhr

 

42,00 € / Monat

 

  8,00 € / Monat

U3 IV Nachmittagsbetreuung

Mo. – Fr. 14.30 Uhr - 15.30 Uhr

 

42,00 € / Monat

 

  8,00 € / Monat

U3 V erweiterte Nachmittagsbetreuung

Mo. – Fr. 15.30 - 16.30 Uhr

 

42,00 € / Monat

 

  8,00 € / Monat

U3 VI Spätbetreuung

Mo. – Fr. 16.30 – 17.00 Uhr

 

21,00 € / Monat

 

  4,00 € / Monat

  1. KG (Kindergarten)-Kindes (Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung) (1. Kind)

Grundplatz (KG)
Betreuungszeitraum Mo. – Fr. 07.30 - 12.30 Uhr

ohne Mittagsverpflegung                                                                      218,00 € / Monat

Betreuungszeitraum Mo. – Fr. 07.30 - 13.30 Uhr

zzgl. Mittagsverpflegung                                                                       260,00 € / Monat

Im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten sind mit Nachweis[27] mit dem Krippengrundplatz folgende Zusatzbetreuungszeiten kombinierbar

 

bei Buchung von 5 Wochentagen

bei Buchung von 1 Wochentag

KG I Frühdienstbetreuung

Mo. -Fr. 07:00 Uhr – 07:30 Uhr

 

21,00 € / Monat

 

  4,00 € / Monat

U2 II Mittagsbetreuung

Mo. – Fr. 12.30 Uhr - 13.30 Uhr

 

 

 

  8,00 € / Monat[28]

KG III erweiterte Mittagsbetreuung

Mo. – Fr. 13.30 Uhr - 14.30 Uhr

 

42,00 € / Monat

 

  8,00 € / Monat

KG IV Nachmittagsbetreuung

Mo. – Fr. 14.30 Uhr - 15.30 Uhr

 

42,00 € / Monat

 

  8,00 € / Monat

KG V erweiterte Nachmittagsbetreuung

Mo. – Fr. 15.30 - 16.30 Uhr

 

42,00 € / Monat

 

  8,00 € / Monat

KG VI Spätbetreuung

Mo. – Fr. 16.30 – 17.00 Uhr

 

21,00 € / Monat

 

  4,00 € / Monat

§ 3 Befreiung von den Kostenbeiträgen

Soweit das Land Hessen der Stadt Nidderau jährliche Zuweisungen für die Freistellung von Teilnahme- und Kostenbeiträgen für die Förderung in Tagesstätten für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt (d.h. bis zum Vormonat vor der tatsächlichen Einschulung bzw. dem Schulbeginn) gewährt, gilt für die Erhebung von Kostenbeiträgen Folgendes:

1. ein Kostenbeitrag nach § 2 ff. dieser Satzung wird für Kinder in vorgenannter Altersgruppe für die Betreuung in einer Kindergartengruppe oder altersübergreifenden Gruppe (§ 25 Abs. 2 Nrn. 2 und 4 HKJGB) nicht erhoben, soweit ein Betreuungszeitraum im Umfang von bis zu sechs Stunden täglich gebucht wurde.

2. ein Kostenbeitrag nach § 2 ff. dieser Satzung wird für Kinder in dieser Altersgruppe unter Berücksichtigung von Ziffer 1 anteilig pro Stunde für die über sechs Stunden hinausgehende Betreuungszeit erhoben, soweit ein Betreuungszeitraum von mehr als sechs Stunden täglich gebucht wurde.

3. der Kostenbeitrag nach § 2 ff. dieser Satzung vermindert sich für jeden vollen Monat um ein Zwölftel des im jeweiligen Kalenderjahr geltenden Zuweisungsbetrages nach § 32c Abs. 1 Satz 1 HKJGB, soweit ein Kind vorgenannter Altersgruppe in einer Krippengruppe nach § 25 Abs. 2 Nr. 1 HKJGB betreut wird.

§ 3a Zusatzbeitrag bei Überschreitung der Betreuungszeit

Die Kinder sind pünktlich zum Ablauf der gebuchten Betreuungszeit abzuholen. Wenn ein Kind ausnahmsweise nach Ablauf der gebuchten Betreuungszeit nicht abgeholt wird, entsteht für die zusätzlich aufzuwendende Betreuungszeit ein zusätzlicher Kostenbeitrag für jede weiteren angefangenen 15 Minuten in Höhe von 15,00 €.

§ 4 Ermäßigung der Kostenbeiträge

Werden gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie (im Sinne einer Haushaltsgemeinschaft, in der die Kinder gleichzeitig mit den Erziehungsberechtigten leben) in einer Kindertagesstätte in der Stadt Nidderau betreut, werden für das zweite betreute Kind 50 % der nach § 2 ff. festgelegten Kostenbeiträge erhoben. Für jedes weitere Kind wird kein Kostenbeitrag erhoben.

Diese Kostenermäßigung für Geschwisterkinder gilt auch nach der Kostenfreistellung nach § 3 dieser Satzung für ein Kindergartenkind mit mehr als einem Geschwisterkind in der Krippengruppe oder Kindertagespflege.

§ 5 Abwicklung der Kostenbeiträge

(1) Die Kostenbeitragspflicht entsteht mit der Aufnahme des Kindes in der Tageseinrichtung und endet durch Abmeldung oder Ausschluss des Kindes von der weiteren Betreuung in der Tageseinrichtung. Wird das Kind nicht abgemeldet, so ist der Kostenbeitrag auch zu zahlen, wenn das Kind der Tageseinrichtung fernbleibt. Bei einem Ausscheiden vor dem Monatsende ist der Kostenbeitrag bis zum Ende des Monats zu zahlen.

(2) Der Kostenbeitrag und das Verpflegungsentgelt sind am 01. eines jeden Monats für den laufenden Monat fällig und an die Stadt Nidderau zu zahlen. Grundsätzlich erfolgt dies im SEPA-Lastschriftverfahren wofür die betreffende Einzugsermächtigung bzw. das Lastschriftmandat zu erteilen ist.

(3) Der Kostenbeitrag ist bei vorübergehender Schließung der Tageseinrichtung (z.B. wegen Ferien, gesetzlicher Feiertage, Betriebsausflug, Personalausfall, gesundheitlichen Gründen, Nichtbenutzbarkeit von Räumen, Fortbildung, Streik, höherer Gewalt) und anderen unvorhersehbaren Ereignissen weiterzuzahlen. Der Magistrat kann Ausnahmen von dieser Regelung beschließen.

(4) Sofern der Kostenbeitrag aufgrund finanzieller Engpässe nicht gezahlt werden kann, kann nach § 90 Abs. 2 SGB VIII beim zuständigen Jugendamt ein Antrag auf ganze oder teilweise Übernahme des Kostenbeitrags gestellt werden. Die Erziehungsberechtigten sind gegebenenfalls verpflichtet einen solchen Antrag zu stellen, um den Ausschluss ihres Kindes von der weiteren Betreuung zu vermeiden, soweit keine Kostenfreistellung nach § 3 besteht. Gegebenenfalls kann daher auch eine Ganztagsbetreuung auf die Regelbetreuungszeit gekürzt werden.

(5) Rückbuchungsgebühren bei nicht ausreichender Deckung des Kontos gehen zu Lasten der Erziehungsberechtigten.

(6) Kann ein Kind aufgrund ärztlich nachgewiesener Erkrankung die Tageseinrichtung über einen durchgehenden Zeitraum von mehr als 15 aufeinanderfolgenden Besuchstagen nicht besuchen, entfällt die Entrichtung der Kostenbeiträge für die Folgezeit bis zum Abschluss der Erkrankung.

(7) Treten unvorhersehbare Ereignisse, wie z.B. Personalengpässe, ein, kann über einen Notfallplan der Betrieb der Kindertagesstätte gesichert werden. Wenn in diesem Notfallplan auch Anpassungen der Kostenbeiträge, z.B. wegen Kürzung der Betreuungszeit, vorgesehen sind, kommen auch diese zur Anwendung.

§ 6 Datenschutz

Hinsichtlich der von der Stadt Nidderau bei der Anmeldung und Aufnahme der Kinder in der Kindertagesstätte erhobenen und verarbeiteten Personenbezogenen Daten wird auf die aktuelle Version der Datenschutzerklärung KiTa verwiesen. Die Datenschutzerklärung KiTa ist auf der Website der Stadt Nidderau einsehbar.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt:

Ausfertigungsvermerk

(nach §5 Abs. 3 S.1 HGO)

Hiermit wird bestätigt, dass der Inhalt der unterzeichneten Satzung mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und die für die Rechtswirksamkeit maßgeblichen Verfahrensvorschriften beachtet worden sind.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:

Nidderau, den 15.10.2024

Der Magistrat der Stadt Nidderau

gez.

Andreas Bär

Bürgermeister