bekanntmachung der stadt nidderau

Wasserrechtliche Bewilligung und Erlaubnis für die Grundwasserentnahme aus dem Brunnen Butterstadt


Den Kreiswerken Main-Kinzig GmbH wird auf Antrag vom 14.01.2022 gemäß §§ 8, Absatz 1, 9 und § 14 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.07.2009 (Bundesgesetzblatt I Seite 2585) in der zurzeit geltenden Fassung mit Bescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 15.09.2023 unter Auferlegung von Nebenbestimmungen und befristet bis zum 31.12.2042 die Bewilligung erteilt, Grundwasser aus dem

Brunnen Butterstadt in der Stadt Bruchköbel,

Gemarkung Butterstadt, Flur 1, Flurstück Nr. 285/73

in einer Menge von bis zu 130.000 Kubikmeter pro Jahr (m³/a),


zum Zwecke der öffentlichen Trinkwasserversorgung zutage zu fördern und zu entnehmen.

Zusätzlich wurde mit o. a. Bescheid die Erlaubnis erteilt, aus dem Brunnen Butterstadt in der Stadt Bruchköbel, Gemarkung Butterstadt, Flur 1, Flurstück Nr. 285/73 in einer Menge von bis zu 50.000 Kubikmeter pro Jahr (m³/a), zum Zwecke der öffentlichen Trinkwasserversorgung zutage zu fördern und zu entnehmen.

Die Rechtsbehelfsbelehrung des Bewilligungsbescheids lautet:

„Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim

Verwaltungsgericht Frankfurt

Adalbertstraße 18

60486 Frankfurt am Main

erhoben werden.“

Der genannte Bewilligungs- /Erlaubnisbescheid und eine Ausfertigung der Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 09.10.2023 bis einschließlich 23.10.2023 während der üblichen Dienststunden bei der Stadt Nidderau, Rathaus, Am Steinweg 1, 61130 Nidderau, Zi. 19, zu jedermanns Einsicht aus.

Der Inhalt der Bekanntmachung sowie der Bewilligungs- /Erlaubnisbescheid und die zur Einsicht ausgelegten Antragsunterlagen werden auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt (https://rp-darmstadt.hessen.de) veröffentlicht.

Je eine Ausfertigung des Bescheides wurde dem Antragsteller sowie den bekannten Betroffenen zugestellt.

Gegenüber den übrigen Betroffenen erfolgt die Zustellung durch die öffentliche Auslegung. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid den übrigen Betroffenen als zugestellt.

Hinweise zum Datenschutz gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) werden zusammen mit den Antragsunterlagen ausgelegt und können auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt, https://rp-darmstadt.hessen.de, im Bereich Umwelt und Energie > Gewässer- und Bodenschutz > Datenschutzhinweise > Datenschutzhinweis wasserrechtliches Verfahren abgerufen werden.

Regierungspräsidium Darmstadt

Abteilung Umwelt Frankfurt am Main

Geschäftszeichen: RPDA – Dez. IV/F 41.1-79 e 06.04/21-2020/3

 

Frankfurt am Main, den 29.09.2023

Magistrat der Stadt Nidderau

25.09.2023

Andreas Bär

Bürgermeister