Frau Silke Sacha und Herr Dirk Kapfenberger haben ihr Mandat in der Stadtverordnetenversammlung für die Freie Wählergemeinschaft Nidderau, FWG Nidderau, zum 02.06.2023 niedergelegt. Gemäß § 34 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) wurden die nächsten noch nicht berufenen Bewerber des Wahlvorschlags der FWG Nidderau berufen. Diese haben auf ihre Anwartschaft auf einen Sitz in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nidderau verzichtet, weshalb der Wahlvorschlag erschöpft ist.
Gemäß § 34 abs. 3 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) stelle ich fest, dass die Sitze von Frau Sacha und Herrn Kapfenberger
unbesetzt
bleiben.
Gegen diese Feststellung kann aufgrund des § 25 KWG jeder Wahlberechtigte innerhalb von zwei Wochen, vom ersten Tag der Bekanntmachung gerechnet, Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Stadt Nidderau, Am Steinweg 1, 61130 Nidderau, einzulegen.
Nidderau, den 26.07.2023
Philipp Meißner
Wahlleiter