Haushaltssatzung der Stadt Nidderau - Main-Kinzig-Kreis für die Haushaltsjahre 2023/2024


I. Haushaltssatzung der Stadt Nidderau - Main-Kinzig-Kreis für die Haushaltsjahre 2023/2024

 

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der

Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBI. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 3

des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBI. S. 915) hat die

Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nidderau am 14.12.2022 die folgende

Haushaltssatzung beschlossen:

 

§1

 

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird

 

im Ergebnishaushalt

 

Tabelle siehe Anlage!!

 

 

festgesetzt.

 

§2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur

Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist,

wird auf 16.306.749,82 EUR festgesetzt.

 

Für das Haushaltsjahr 2024 ist eine Kreditaufnahme von 18.686.541,97 EUR. Darin

enthalten sind 1.620.000 EUR aus einem bereits angesparten Darlehen des Hess.

Investitionsfond B für die Investition 121-112-5 Anbau Feuerwehr Heldenbergen.

 

§3

 

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 zur

Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.067.200,00 EUR festgesetzt.

 

Für das Haushaltsjahr 2024 werden 918.200,00 EUR veranschlagt.

 

§4

 

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahre 2023 zur rechtzeitigen

Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

5.000.000,00 EUR festgesetzt und für das Haushaltsjahr 2024 auf 4.500.000,00 EUR.

 

§5

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2023 und 2024

wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

    a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf  690 %

    b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                             690 %

2. Gewerbesteuer auf                                                                                390%

 

§6

 

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

 

§7

 

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am

14.12.2022 beschlossene Stellenplan.

 

§8

 

1) Die gesetzlich vorgesehenen Teilhaushalte 1 - 16 werden jeweils als ein

    Bereichsbudget gebildet. Alle Kostenträger (Produkte) eines Teilhaushalts

    werden gem. § 20 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

2) In den Bereichsbudgets können nach Bedarf auch Unterbudgets eingerichtet

    werden.

3) Durch Endscheidung der Dezernenten können die Bereichsbudgets verändert

    werden, wenn sich dadurch das Gesamtbudgetergebnis nicht verschlechtert.

4) Gem. § 21 Abs. 1 GemHVO werden die Ansätze für Aufwendungen der

    jeweiligen Bereichsbudgets für übertragbar erklärt.

5) Sämtlicher Personalaufwand ist nicht Bestandteil der Bereichsbudgets.

    Personalaufwendungen werden in einem gesonderten Budget -

    Teilhaushaltsübergreifend - zusammengefasst.

6) „Erheblichen Umfangs" im Sinne des § 12 Abs. 1 und 3 GemHVO sind

    Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen mit einem Auszahlungs- oder

    Aufwandsvolumen ab 66.000,00 EUR (ohne Folgekosten).

 

Nidderau, den 20.02.2023                                                   Der Magistrat

                                                                                              Rainer Vogel

                                                                                              (Erster Stadtrat)

 

 

II. Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung der Stadtwerke Nidderau für die Wirtschaftsjahre 2023 und 2024

 

Aufgrund der §§ 15 ff. des Eigenbetriebsgesetzes (EGB) vom 9.Juni 1989 in der

jeweils gültigen Fassung, hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nidderau

am 01.12.2022 folgenden Wirtschaftsplan für die Stadtwerke Nidderau beschlossen.

 

§1

 

Der Wirtschaftsplan wird insgesamt festgesetzt:                   2023                2024

1.) In den Einnahmen auf:                                                     7.161.900 €      7.254.400 €

     und den Ausgaben auf                                                     7.161.900 €      7.254.400 €

 

davon

im Erfolgsplan 

                                                       Einnahmen:                    4.033.600 €          4.114.600€

                                                       Ausgaben:                      4.033.600 €          4.114.600€

 

im Vermögensplan                       Einnahmen:                    3.128.300 €          3.139.800 €

                                                       Ausgaben:                      3.128.300 €          3.139.800 €

 

 

2.) Der Gesamtbetrag der Kredite wird festgesetzt

                             auf:                                                            2.034.000 €          2.040.000 €

3.) Der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen die zu Lasten der

Haushaltsjahre 2023 und 2024 eingegangen werden

dürfen, werden festgesetzt

                            auf:                                                             1.896.000 €          1.740.000 €

4.) Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird festgesetzt

                            auf:                                                             1.000.000 €          1.000.000 €

 

 

Nidderau, den 01.12.2022                                   Die Betriebskommission der

                                                                                    Stadtwerke Nidderau

                                                                                                  Vogel

                                                                                            Vorsitzender

 

III. Genehmigung

 

Hiermit erteile ich gemäß § 97a Nr. 1, § 97a Nr. 3 i.V.m. § 102 Abs. 4, § 97a Nr. 4 i.V.m. §

103 Abs. 2, § 97a Nr. 5 i.V.m. § 105 Abs.2 und §115 Abs. 3 der Hessischen

Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1.4.2005 (GVBI. I. S 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBI. S. 90, 93)

 

der Stadt Nidderau (Main-Kinzig-Kreis)

 

die Genehmigungen

 

1. für die Abweichung im Haushaltsjahr 2023 von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich in der Planung (§ 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO)

 

2. zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Nidderau für das Haushaltsjahr

2023 vorgesehenen Kreditaufnahme bis zur Höhe von

16.306.749,82 €

(in Worten: Sechzehn Millionen

dreihundertsechstausendsiebenhundertneunundvierzig Euro

und zweiundachtzig Cent).

 

3. für die in § 3 der Haushaltssatzung der Stadt Nidderau für das Haushaltsjahr 2023

festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in

künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von

1.067.200,- €

(in Worten: Eine Million siebenundsechzigtausendzweihundert Euro)

 

4. zur Inanspruchnahme der in § 4 der Haushaltssatzung der Stadt Nidderau für das

Haushaltsjahr 2023 vorgesehenen Liquiditätskredite bis zur Höhe von

5.000.000,- €

(in Worten: Fünf Millionen Euro).

 

5. für die Abweichung im Haushaltsjahr 2024 von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich

in der Planung (§ 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO)

 

6. zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Nidderau für das Haushaltsjahr

2024 vorgesehenen Kreditaufnahme bis zur Höhe von

18.686.541,97 €

(in Worten: Achtzehn Millionen

sechshundertsechsundachtzigtausendfünfhunderteinundvierzig Euro und

siebenundneunzig Cent).

 

7. zur Inanspruchnahme der in § 4 der Haushaltssatzung der Stadt Nidderau für das

Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Liquiditätskredite bis zur Höhe von

4.500.000,- €

(in Worten: Vier Millionen fünfhunderttausend Euro).

 

8. für die im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung der Stadtwerke

Nidderau für das Wirtschaftsjahr 2023 vorgesehenen Kredite in Höhe von

2.034.000 €

(in Worten: Zwei Millionen vierunddreißigtausend Euro).

 

9. für die im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung der Stadtwerke

Nidderau für das Wirtschaftsjahr 2023 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

gem. §§ 115 Abs. 3 HGO i.V.m. 102 Abs. 4 HGO in Höhe von

1.896.000,-€

(in Worten: Eine Million achthundertsechsundneunzigtausend Euro).

 

10. für die im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung der Stadtwerke

Nidderau für das Wirtschaftsjahr 2024 vorgesehenen Kredite in Höhe von

2.040.000,-€

(in Worten: Zwei Millionen vierzigtausend Euro).

 

11. für die im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung der Stadtwerke

Nidderau für das Wirtschaftsjahr 2024 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

in Höhe von

1.740.000,-€

(in Worten: Eine Million siebenhundertvierzigtausend Euro).

 

12. für die im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung der Stadtwerke

Nidderau für die Wirtschaftsjahre 2023 und 2024 vorgesehenen Liquiditätskredite bis

zum Höchstbetrag von jeweils

1.000.000,- €

(in Worten: Eine Million Euro).

 

 

 

Gelnhausen, den 31.05.2023                                                Main-Kinzig-Kreis

                                                                                                     Kommunal- und Finanzaufsicht

                                                                                                                          Der Landrat

 

                                                                                                                           im Auftrag

                                                                                                                            K. Schmidt

                                                                                                                              Amtsrat

 

Die Haushaltssatzung 2023/2024 der Stadt Nidderau und der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Nidderau für das Haushaltsjahr 2023/2024 liegen zur Einsichtnahme vom 03. Juli 2023 bis zum 14. Juli 2023 im Rathaus der Stadt Nidderau, am Steinweg 1, 61130 Nidderau, Zentrale, während der Dienststunden öffentlich aus.

 

Nidderau, den 22.06.2023                                        Magistrat der Stadt Nidderau

                                                                                                Andreas Bär

                                                                                               Bürgermeister

 

 

 

 

 

Magistrat der Stadt Nidderau

26.06.2023

 

Andreas Bär

Bürgermeister