Hinweisbekanntmachung zur Auslegung des Jahresabschlusses 2013


Hinweisbekanntmachung zur Auslegung des Jahresabschlusses 2013

 

Die Stadt Nidderau gibt bekannt, dass gemäß § 8 Abs. 1 der Hauptsatzung ab sofort unter www.nidderau.de, „Amtliche Bekanntmachungen“, der geprüfte Jahresabschluss 2013 der Stadt Nidderau offengelegt ist. Wir weisen auf das Recht hin, diesen während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung im Zeitraum vom 08.05.2023 bis zum 17.05.2023 in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der Homepage der Stadtverwaltung Nidderau.

 

Darüber hinaus steht der Jahresabschluss 2013 zur Einsichtnahme im Rats- und Bürgerinformationssystem dauerhaft zur Verfügung.

 

Nidderau, den 02. Mai 2023

 

 

 

Andreas Bär

Bürgermeister

 

 

Magistrat der Stadt Nidderau

03.05.2023

 

Andreas Bär

Bürgermeister