Aufforderung der Berechtigten im Hinblick auf Fundsachen gemäß § 980 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)


Beim Fundbüro der Stadt Nidderau Tel. 06187/299-0 wurden in den Monaten Januar bis Juni 2022 folgende Fundgegenstände abgegeben: 

4 Fahrräder 

2 Geldbörsen mit Inhalt 

2 Brillen 

1 Uhr 

Diverse Schmuckstücke 

diverse Schlüssel/Schlüsselbunde 


Wer Eigentums- oder Besitzrechte geltend machen will, wird hiermit öffentlich aufgefordert, seinen Anspruch bis zum 18. April 2023 anzumelden. Sollte dies bis zum o. a. Termin nicht geschehen, so verliert er nach den Regelungen über Fundsachen (§ 965 ff. BGB) sein Eigentumsrecht an der betreffenden Fundsache.