Amtliche Bekanntmachung 
Wasserrechtliche Bewilligung /
Erlaubnis für den Brunnen Eichen
   


Den Kreiswerken Main Kinzig GmbH wird auf Antrag vom 17.06.2021 gemäß §§ 8, Abs. 1, 9 und § 14 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in der zurzeit geltenden Fassung mit Bescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 07.12.2022 unter Auferlegung von Nebenbestimmungen und befristet bis zum 31.12.2041 die Bewilligung erteilt, Grundwasser aus dem Tiefbrunnen Eichen in der Stadt Nidderau, Gemarkung Eichen, Flur 4 Flurstück 8/1 in einer Menge von bis zu 80.000 m³/a, zum Zwecke der öffentlichen Trinkwasserversorgung zutage zu fördern und zu entnehmen.


Zusätzlich wurde mit o. a. Bescheid die Erlaubnis erteilt, aus dem Tiefbrunnen Eichen in der Stadt Nidderau, Gemarkung Eichen, Flur 4, Flurstück 8/1 in einer Menge von bis zu 80.000 m³/a, zum Zwecke der öffentlichen Trinkwasserversorgung zutage zu fördern und zu entnehmen.


Die Rechtsbehelfsbelehrung des Bewilligungsbescheids lautet:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht

Verwaltungsgericht Frankfurt

Adalbertstraße 18

60486 Frankfurt am Main

erhoben werden.


Der genannte Bewilligungsbescheid und eine Ausfertigung der Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 09.01.2023 bis einschließlich 30.01.2023 während der üblichen Dienststunden bei der Stadtverwaltung Nidderau, Am Steinweg 1, 61130 Nidderau, Zimmer O.20, täglich während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht aus.


Der Inhalt der Bekanntmachung sowie der Bewilligungs-/Erlaubnisbescheid und die zur Einsicht ausgelegten Antragsunterlagen werden auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt (https://rp-darmstadt.hessen.de) veröffentlicht.

Je eine Ausfertigung des Bescheides wurde dem Antragsteller sowie den bekannten Betroffenen zugestellt.

Gegenüber den übrigen Betroffenen erfolgt die Zustellung durch die öffentliche Auslegung. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid den übrigen Betroffenen als zugestellt.

Der Datenschutzhinweis gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird zusammen mit den Antragsunterlagen ausgelegt.

 

Geschäftszeichen RPDA - Dez. IV/F 41.1-79 e 06.04/20-2020/3

 

Frankfurt am Main, den 27.12.2022                  Regierungspräsidium Darmstadt

                                                                                 Abteilung Umwelt Frankfurt am Main

 

Nidderau, den 27.12.2022                                   Der Magistrat der Stadt Nidderau

                                                                                 Andreas Bär
                                                                                 Bürgermeister