Die Stadtverordnetenversammlung der Stadtrat der Stadt Nidderau hat in ihrer Sitzung am 02.06.2022 die Aufstellung des o.g. Bebauungsplans beschlossen, den Entwurf gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Um die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten, liegen der Entwurf des Bebauungsplanes und dessen Begründung in der Zeit vom
Montag, 25.07.2022 bis einschließlich Freitag, 23.09.2022
während der allgemeinen Öffnungszeiten:
Montag: 8.00-12.00 Uhr und 16.00-18.30 Uhr
Dienstag: 8.00-12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00-12.00 Uhr
in der Stadtverwaltung Nidderau, bei Frau Anke König, Am Steinweg 1, 61130 Nidderau, Zimmer O.27, zu jedermanns Einsichtnahme aus. Innerhalb der Auslegungszeit können mit Frau König telefonisch unter der Ruf-Nr. 06187 299174 Termine vereinbart werden.
In dieser Zeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben, die protokollarisch niedergeschrieben werden. Im gleichen Zeitraum werden Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden an der Aufstellung des Bauleitplans beteiligt und um Stellungnahmen gebeten. Weiterhin können die Unterlagen im Auslegungszeitraum auch unter https://www.nidderau.de/leben-bauen-wohnen/bauen/bebauungsplaene
eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Abs. 2 S.2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Die Spitzäcker“ 1. Änderung
![](https://www.nidderau.de/pdfs-und-dokumente/amtliche-bekanntmachungen/2022-07-14-bebauungsplan-spitzaecker.png?resize=4e69e0:780x&cid=8mm.29fd)
Nidderau, den 14.07.2022
Magistrat der Stadt Nidderau
Andreas Bär
Bürgermeister