Die Stadtverwaltung Nidderau teilt mit, dass die alljährliche Begehung der Nidderauer Friedhöfe in der Zeit vom 30. März 2022 bis 07. April 2021 durch die Friedhofsverwaltung erfolgt.
Mittwoch, den 30. März 2022 – Friedhof Ostheim
Donnerstag, den 31. März 2022 – Friedhof Heldenbergen
Mittwoch, den 06. April 2022 – Friedhof Windecken
Donnerstag, den 07. April 2022 – Friedhof Erbstadt und Friedhof Eichen
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht werden zum Schutz der Friedhofsbenutzer, wie auch der auf dem Friedhof Beschäftigten, die aufgestellten Grabmale auf ihre Standfestigkeit überprüft.
Werden bei der Überprüfung schadhafte oder nicht standsichere Grabmale festgestellt, so werden diese mit einem Aufkleber versehen. Sofern unmittelbare Gefahr besteht, wird die Friedhofsverwaltung das Grabmal sachgemäß niederlegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die/der Nutzungsberechtigte in demselben Umfang wie die Friedhofsverwaltung verpflichtet ist, die Standsicherheit des Grabmals regelmäßig daraufhin überprüfen zu lassen, ob sie durch erkennbare oder versteckte Mängel beeinträchtigt wird
Magistrat der Stadt Nidderau
10.03.2022
Andreas Bär
Bürgermeister