Planfeststellung für den Ausbau der freien Strecke der L 3009 mit Herstellung eines Rad- und Gehweges, zwischen Schöneck (Kilianstädten) und der Nidderau (Windecken)


Planfeststellung für den Ausbau der freien Strecke der L 3009 mit Herstellung eines Rad- und Gehweges, zwischen Schöneck (Kilianstädten) und der Nidderau (Windecken)

Auf Antrag von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Gelnhausen – ist der Plan für den Ausbau der freien Strecke der L 3009 mit Herstellung eines Rad- und Gehweges, zwischen Schöneck, Ortsteil Kilianstädten und der Stadt Nidderau, Stadtteil Windecken mit den sich aus den Violetteintragungen in den Planunterlagen ergebenden Änderungen vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) am 24.01.2022 – Geschäftszeichen VI1-F-061-k-08#2.510 – festgestellt worden (§§ 33 Abs.1 HStrG i.V.m. §§ 72 ff. HVwVfG).

Der Planfeststellungsbeschluss vom 24.01.2022 und die dazugehörigen planfestgestellten Unterlagen können in dem Zeitraum vom 01.03.2022 bis zum Ablauf des 14.03.2022 über die Internet-Seite verwaltungsportal.hessen.de unter dem Suchbegriff „Bekanntmachung“ > Öffentliche Bekanntmachungen / Planfeststellungsbeschlüsse > Straßenbau Bekanntmachungen Planfeststellung (direkter Link: https://verwaltungsportal.hessen.de/themen/information/straßenbau-bekanntmachungen-planfeststellung) eingesehen werden.

Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses des HMWEVW vom 24.01.2022 liegt mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung des festgestellten Plans in der Zeit vom 01.03.2022 bis (einschließlich) 14.03.2022 im Rathaus der Stadt Nidderau (Am Steinweg 1, 61130 Nidderau, 1 Stock Zimmer Nr. O.20) während der regulären Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag     von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

sowie Montag                                          von 16.00 Uhr bis 18.30 Uhr

zur Einsichtnahme aus.

Aufgrund der bestehenden Situation im Hinblick auf die Corona-Pandemie ist eine Einsichtnahme nur nach telefonischer Voranmeldung möglich (Tel.: 06187-299162 oder 06187-299166). Eine telefonische Terminvereinbarung ist Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag von 14.00 bis 18.30 Uhr und Dienstag bis Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr möglich, die Terminwahrnehmung kann nach Absprache unter den o.g. Öffnungszeiten erfolgen.

Denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 HVwVfG, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, wird der Planfeststellungsbeschluss individuell zugestellt. Gegenüber den übrigen Betroffenen gilt der Planfeststellungsbeschluss mit dem Ende der Auslegungsfrist als zugestellt (vgl. § 74 Abs. 4 Satz 3 HVwVfG).

Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den zur Einsicht ausgelegten Unterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.

Hessisches Ministerium für Wirtschaft,

Energie, Verkehr und Wohnen

– VI1-F-061-k-08#2.510 –

  

Nidderau, 23.02.2022

 Magistrat der Stadt Nidderau

Andreas Bär

Bürgermeister