Bauleitplanung der Stadt Nidderau, Stadtteil Ostheim – Bebauungsplan „Ziegelei“ – 1. Änderung


Bauleitplanung der Stadt Nidderau, Stadtteil Ostheim

Bebauungsplan „Ziegelei“ – 1. Änderung

 Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nidderau hat in ihrer Sitzung am 14.03.2019 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Ziegelei“ beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen in der Verlängerung der Weiherstraße im Bereich des Ziegelweihers die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung von ergänzenden Wohnbaugrundstücken im Zuge eines zweiten Bauabschnittes geschaffen werden. Das Planziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO sowie die Sicherung der zugehörigen Erschließung. Ferner werden ergänzende öffentliche und private Grünflächen sowie Verkehrsflächen mit besonderen Zweckbestimmungen und in Richtung des Ziegelweihers schließlich Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt. Zur Wahrung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung werden darüber hinaus Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise und zu den überbaubaren Grundstücksflächen getroffen sowie bauordnungsrechtliche Gestaltungsvorschriften formuliert. Hinzu kommen Festsetzungen zur grünordnerischen Gestaltung und Eingriffsminimierung.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Ostheim, Flur 24, die Flurstücke 337/1, 337/2, 337/3, 337/4, 337/5 sowie 338/10 teilweise und kann der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit zugehöriger Begründung und Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischen Planungsbeitrag, ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, ein Gutachten zur Baugrunderkundung und Beurteilung der Böschungsstabilität sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen liegen in der Zeit von

Montag, dem 05.10.2020 bis einschließlich Freitag, dem 13.11.2020

in der Stadtverwaltung Nidderau, Am Steinweg 1, 61130 Nidderau, Zimmer O.20, zu den allgemeinen Dienststunden der Verwaltung öffentlich aus. Aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit dem Fachbereich Stadtentwicklung und Bauwesen, Frau Simone Engel, unter der Telefonnummer 06187-299162 gebeten. Während des oben genannten Zeitraums können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die ausliegenden Unterlagen stehen während der Auslegungsfrist auch online im Internet unter der Adresse www.nidderau.de/leben-bauen-wohnen/bauen/bebauungsplaene/ zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

a) Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Planungsbeitrag: Kapitel zu den standörtlichen Rahmenbedingungen, Inhalten, Zielen und Festsetzungen des Planes, der Einordnung des Plangebietes und den in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, zu Emissionen, Abfällen und Abwässern, Risiken durch Unfälle und Katastrophen, Kumulierungswirkungen, Auswirkungen auf das Klima und zur Anfälligkeit gegenüber Folgen des Klimawandels, Nutzung von Energie sowie zum Umgang mit Fläche, Grund und Boden. Darüber hinaus umfasst der Umweltbericht eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei:

 

  • Boden und Wasser: Bodenfunktionsbewertung, Oberflächengewässer und Schutzgebiete, Auswirkungen durch Bodenversiegelung und Eingriffsbewertung, eingriffsminimierende Festsetzungen und Maßnahmen.
  • Klima und Luft: Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Klima, Benennung eingriffsminimierender Festsetzungen und Maßnahmen.
  • Biotop- und Nutzungstypen: Beschreibung der Biotop- und Nutzungsstrukturen (Vegetationsaufnahme) und deren naturschutzfachlicher Wertigkeit (Bestands- und Eingriffsbewertung).
  • Artenschutz: Verweis auf durchgeführte faunistische Erhebungen und die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag. Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Tierarten, Benennung artenschutzrechtlicher Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen.
  • Biologische Vielfalt: Wirkungen der Planung auf die biologische Vielfalt.
  • Landschaft: Auswirkungen auf das Landschaftsbild, eingriffsminimierende Festsetzungen und Maßnahmen.
  • Schutzgebiete: Benennung der nächstgelegenen Landschaftsschutzgebiete sowie Eingriffsbewertung.
  • Mensch, Gesundheit und Bevölkerung: Auswirkungen auf angrenzende Wohnnutzungen und gewerbliche Nutzung, Bewertung der Erholungsfunktion und der Auswirkungen der Planung.
  • Kultur- und sonstige Sachgüter, Kulturelles Erbe: Verweis auf archäologische Denkmäler in unmittelbarer Nachbarschaft, gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Bodendenkmalen, Verweis auf angrenzende Lage des Plangebietes zu der als kulturhistorisches Landschaftselement vermerkten ehemaligen Tongrube, eingriffsminimierende Festsetzungen und Maßnahmen.
  • Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität: Auswirkungen auf die bestehende und zu erhaltende bestmögliche Luftqualität.

 

Hinzu kommt die Berücksichtigung der Eingriffsregelung mit Ermittlung des Kompensationsbedarfs und Beschreibung der Eingriffskompensation (vertragliche Zuordnung von Ökopunkten einer geeigneten Ökokontomaßnahme der Stadt Nidderau). Ferner umfasst der Umweltbericht eine Übersicht der voraussichtlichen Entwicklung des Umweltzustands bei Nicht-Durchführung der Planung, Angaben zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten und wesentlichen Gründen für die getroffene Wahl, eine Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die betrachteten Umweltschutzgüter, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind sowie Ausführungen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring) und eine allgemeinverständliche Zusammenfassung.

 

b) Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: Veranlassung und Aufgabenstellung, rechtliche Grundlagen und Methodik, Ermittlung der Wirkfaktoren, Festlegung des Untersuchungsrahmens, Vorauswahl potentiell betroffener artenschutzrechtlich relevanter Artengruppen (Vögel, Fledermäuse, Haselmaus, Amphibien, Maculinea-Arten), für die eine Prüfung zu den Verbotstatbeständen und der Vermeidung von Beeinträchtigungen erfolgte. Aus der Analyse sind als artenschutzrechtlich relevante Tiergruppen Vögel und Fledermäuse hervorgegangen, für die um Teil Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen formuliert werden, damit das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vermieden wird.

 

c) Baugrunderkundung und Beurteilung der Böschungsstabilität: Veranlassung und Aufgabenstellung, verwendete Unterlagen und örtliche Verhältnisse, Beschreibung durchgeführter Untersuchungen und Darstellung der Untersuchungsergebnisse (Auffüllungen, Baugrund, Rammsondierungen und Lagerungsverhältnisse, Grundwasser), bodenmechanische Kennwerte, Erdbebeneinwirkungen, Standsicherheitsberechnungen sowie ingenieurgeologische Beurteilung der Böschungsstabilität und Empfehlungen.

d) Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen eingegangen bzw. umweltrelevante Themen angesprochen worden:

 

  • Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement Gelnhausen (28.06.2019): Hinweis auf die von klassifizierten Straßen ausgehenden Emissionen.
  • Kreisausschuss des Main-Kinzig-Kreises (09.07.2019): Wasserrechtliche Regelungen und Vorgaben zum gesetzlichen Gewässerrandstreifen und deren Berücksichtigung in der Bauleitplanung, Anregung zur Erkundung der Untergrundverhältnisse, Berücksichtigung von Grundwasserständen, Anregung zur Erstellung eines hydrogeologischen Gutachtens und Festsetzung der Ergebnisse in der Bauleitplanung, Umgang mit Niederschlagswasser, bodenschutzrechtliche Belange, abgeschlossener Altlastenvorgang, Anforderungen an Grundwasserhaltungen und Lagerung wassergefährdender Stoffe sowie Erdwärmenutzung. Darstellungen des Regionalen Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes des ehemaligen Umlandverbandes Frankfurt sowie Festsetzungen des rechtswirksamen Bebauungsplanes „Ziegelei“ von 1995, Auswirkungen auf gesetzlich geschützte Biotope und Biotopkomplexe, Anwendung der Eingriffsregelung, artenschutzrechtliche Vorgaben und Maßnahmen, Alternativenprüfung. Immissionsbelastung durch Schienenverkehrs- und Gewerbelärm, Anregung zur gutachterlichen Prüfung und Ermittlung von Schallschutzmaßnahmen, Empfehlungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Hinweise auf archäologische Denkmäler in unmittelbarer Nachbarschaft, denkmalschutzrechtliche Vorgaben und Anforderungen, Anregung zur Durchführung einer vorbereitenden archäologischen Untersuchung.
  • Landesamt für Denkmalpflege Hessen, hessenArchäologie (02.07.2019): Hinweise auf archäologische Denkmäler in unmittelbarer Nachbarschaft, denkmalschutzrechtliche Vorgaben und Anforderungen, Anregung zur Durchführung einer vorbereitenden archäologischen Untersuchung.
  • Regierungspräsidium Darmstadt (25.07.2019): Darstellungen und Festlegungen im Regionalen Flächennutzungsplan 2010. Bedeutung des bestehenden Biotopkomplexes mit zugehörigen Pufferflächen mit Verweis auf mögliche Störungen und Beeinträchtigungen. Grundwasserschutz und Wasserversorgung. Vorsorgender und nachsorgender Bodenschutz. Abwasserentsorgung und Niederschlagswasserableitung.
  • Regionalverband FrankfurtRheinMain (18.07.2019): Darstellungen und Festlegungen im Regionalen Flächennutzungsplan 2010 mit Hinweis auf ökologische Wertigkeit.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt worden ist.

Nidderau, 22.09.2020

Der Magistrat der Stadt Nidderau

Rainer Vogel

Erster Stadtrat

B-Plan_Bornwiesenweg-380x304

 










Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ziegelei“ – 1. Änderung

24. SEPTEMBER 2020