Bauleitplanung der Stadt Nidderau
Bebauungsplan “Bornwiesenweg”, Stadtteil Windecken
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
Allgemeine Ziele und Zwecke
Öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Aufstellung des o.g. Planes beschlossen. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind aus nachfolgendem Plan ersichtlich.
Die Flächen liegen im Südwesten des Stadtteils Windecken im Flur 27.
Der Geltungsbereich wird wie folgt abgegrenzt:
Im Nordosten = bebaute Grundstücke (Nidderwiesenweg 5, – 9 15 – 25, jeweils nur ungerade Hausnummern)
Im Südosten = Kilianstädter Straße
Im Südwesten = Bornwiesenweg; dahinter liegen weitere gewerblich genutzte Flächen sowie Ackerflächen
Im Nordwesten liegt hinter der Wegeparzelle die Kläranlage
Allgemeine Ziele und Zwecke
Im nahezu vollständig bebauten Geltungsbereich sind derzeit sowohl Wohn- als auch gewerbliche Nutzungen in direkter Nachbarschaft zueinander vorhanden.
Langfristig ist eine gewerbliche Nutzung des Gebietes entsprechend der Darstellung im Regionalen Flächennutzungsplan vorgesehen. Für den Geltungsbereich wird da-her ein Gewerbegebiet festgesetzt.
Die vorhandenen Wohngebäude sollen daher nicht bauleitplanerisch abgesichert werden. Sie unterliegen, sofern bauordnungsrechtlich genehmigt, dem Bestandsschutz.
Da die gewerbliche Nutzung im Plangebiet Priorität hat und es immer wieder zu Konflikten kommt, wenn in einem Gewerbegebiet freistehende Wohngebäude vorhanden sind, sollen nur noch Wohnungen innerhalb gewerblich genutzter Gebäude zugelassen werden.
Darüber hinaus ist im Einzelhandelskonzept der Stadt Nidderau für den östlichen Teil des Geltungsbereiches eine gewerbliche Nutzung als so genannter Ergänzungsstandort vorgegeben. Diese Begrenzung zulässiger gewerblicher Nutzung auf nicht zentrenrelevante Sortimente findet daher auch für die Festsetzungen des Bebauungs-planes Anwendung.
Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die wirtschaftliche Weiterentwicklung der Stadt. Er dient vor allem der städtebaulichen Ordnung im Planbereich.
Öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung hat v. g. Entwurf des Bebauungsplanes einschl. Begründung zur öffentlichen Auslegung beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Die Bauleitplanung wird in der Zeit
vom 05.10.2020 bis einschließlich 06.11.2020
in der Stadtverwaltung Nidderau, Am Steinweg 1, 61130 Nidderau, Zimmer O.20, zu den allgemeinen Dienststunden der Verwaltung öffentlich öffentlich ausgelegt.
Die Besuchszeiten der Verwaltung:
Montag: 8.00 – 12.00 Uhr und 16.00 – 18.30 Uhr
Dienstag: 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 – 12.00 Uhr
In Ausnahmefällen sind auch andere Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich. Während dieser Zeit können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Unterlagen der öffentlichen Auslegung können während der Auslegungsfrist auf der Internetseite der Stadt unter https://www.nidderau.de/leben-bauen-wohnen/bauen/bebauungsplaene/ eingesehen bzw. im PDF-Format heruntergeladen werden.
Die Öffentlichkeit wird während der Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Die Öffentlichkeit kann sich innerhalb des Offenlegungszeitraumes zur Planung äußern und Stellungnahmen abgeben. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Der Magistrat der Stadt Nidderau
Rainer Vogel
Erster Stadtrat
23. SEPTEMBER 2020