1. Satzung zur Änderung der Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Nidderau
Aufgrund der §§ 5, 50 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I 2005, S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 318), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nidderau am 02.07.2020 folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
Änderungen
Nach § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Nidderau wird folgender Absatz 2a neu eingefügt:
(2a) Auf Grund der Corona Pandemie wird die Amtszeit des amtierenden
Seniorenbeirates (2016-2020) um ein Jahr bis zum 03.11.2021 verlängert.
Artikel 2
In-Kraft-Treten
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und am 04.11.2021 außer Kraft.
Nidderau, den 22.07.2020
Der Magistrat der Stadt Nidderau
Gerhard Schultheiß
Bürgermeister
Ausfertigungsvermerk
(nach § 5 Abs. 3 S. 1 HGO)
Hiermit wird bestätigt, dass der Inhalt der unterzeichneten Satzung mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und die für die Rechtswirksamkeit maßgeblichen Verfahrensvorschriften beachtet worden sind.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:
Nidderau, den 22.07.2020
Gerhard Schultheiß
Bürgermeister