Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13b BauGB sowie § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nidderau hat in ihrer Sitzung am 12.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gänsweide“ beschlossen und den Beschluss am 02.07.2020 inhaltlich ergänzt. Der räumliche Geltungsbereich des Be-bauungsplanes umfasst in der Gemarkung Windecken, Flur 2, die Flurstücke 1, 2, 3 sowie 86/2 teilweise und kann der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen wer-den. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht. Die Aufstellung des Be-bauungsplanes erfolgt unter Anwendung des § 13b BauGB und somit im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Die Öffentlichkeit kann sich während der unten genannten Frist in der Stadtverwaltung Nidderau über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung eines Wohnbauvorhabens für preisgünstigen Wohn-raum sowie von weiteren Wohnungsbauvorhaben im Stadteingangsbereich im Auftakt zur Neuen Stadtmitte Nidderau in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Bahnhof Wind-ecken geschaffen werden. Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) so-wie die Sicherung der zugehörigen Erschließung. Ferner werden im Bereich des gesetzlichen Gewässerrandstreifens entlang des angrenzenden oberirdischen Gewässerverlaufs des Landwehrgrabens Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung sowie ei-ne Übersichtskarte zur Biotop- und Nutzungskartierung, eine Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung der Verkehrsgeräuschimmissionen und eine Erschütterungstechnische Untersuchung liegen in der Zeit von
Montag, dem 03.08.2020 bis einschließlich Freitag, dem 04.09.2020
in der Stadtverwaltung Nidderau, Am Steinweg 1, 61130 Nidderau, Zimmer O.20, zu den allgemeinen Dienststunden der Verwaltung öffentlich aus. In Ausnahmefällen sind auch andere Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich. Während dieser Zeit können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die oben genannten Unterlagen stehen während der Auslegungsfrist auch online im Internet unter der Adresse www.nidderau.de/leben-bauen-wohnen/bauen/bebauungsplaene zur Verfügung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gänsweide“
Abbildung genordet, ohne Maßstab
Nidderau, 17.07.2020
Magistrat der Stadt Nidderau
Rainer Vogel
Erster Stadtrat