Amtliche Bekanntmachung – Planfeststellung gemäß § 33 Hessisches Straßengesetz


Das Regierungspräsidium Darmstadt hat die Stadt Nidderau in ihrer Funktion als zuständige Anhörungsbehörde für dieses Planfeststellungsverfahren nach dem Hessischen Straßengesetz (HStrG) gebeten, folgenden Bekanntmachungstext zu veröffentlichen:

Planfeststellung gemäß § 33 Hessisches Straßengesetz (HStrG) i. V. m. §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG);

Ausbau der freien Strecke der Landesstraße 3009 (L 3009) mit Herstellung eines Rad- und Gehweges zwischen der Gemeinde Schöneck, OT Kilianstädten und der Stadt Nidderau, ST Windecken – Main-Kinzig-Kreis – zwischen Netzknoten 5819 104 und Netzknoten 5719 051 von km 0,196 bis km 2,228

–    Kurvenverbesserungen durch Verlassen der bestehenden Trasse bei Bau-km 0+280 bis Bau-km 1+580 und bei Bau-km 1+080 bis Bau-km 1+540,

–    der Errichtung eines Kreisverkehrsplatzes bei Bau-km 0+767 zum Anschluss der Otto-Hahn-Straße an die L 3009 als Ersatz für den bestehenden Knotenpunkt,

–    im Trassenverlauf vorgesehene landschaftspflegerische Maßnahmen und

–    weitere trassenferne Kompensationsmaßnahmen in der Gemarkung Kilian-städten, Flur 33 Flurstück-Nrn. 18 und 21.

hier:   Erörterungstermin gemäß § 33 HStrG i.V.m. § 73 Abs.6 (HVwVfG)

1.     Im Rahmen des im Betreff genannten Planfeststellungsverfahrens wird ein Erörterungstermin gemäß § 33 HStrG in Verbindung mit § 73 Absatz 6 HVwVfG durchgeführt.

Der Erörterungstermin beginnt am

Mittwoch, 13. November 2019, 10.00 Uhr
im Rathaus der Stadt Nidderau,
Raum U.1/2 (Rückwärtiger Eingang über den Parkplatz)
Am Steinweg 1, 61130 Nidderau.

Der Termin wird von der Verhandlungsleitung beendet, sobald keine Wortmeldungen mehr vorliegen.

Begonnen wird mit den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Stellen. Anschließend werden die Einwendungen erörtert. Die Einwenderinnen und Einwender erhalten gesonderte Schreiben.

2.    Im Rahmen des Erörterungstermins werden die erhobenen Einwendungen und eingegangenen Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist allen, deren Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen für die Dauer des Verwaltungsverfahrens ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist. Die schriftlich vorliegenden Einwendungen und Stellungnahmen werden auch dann im weiteren Verfahren berücksichtigt, wenn die Beteiligten nicht am Erörterungstermin teilnehmen.

3.    Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

4.    Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Dritte (z. B. Pressevertreter) können nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall zu dem Termin zugelassen werden, sofern keiner der Teilnahmeberechtigten widerspricht.

Darmstadt, Oktober 2019                            Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat Straßen- und Schienenverkehr
Az. RPDA-Dez. III 33.1-66a 04.03/2-2019

 

Nidderau, 17.10.2019