1.) Die unter der laufenden Nummer 202 aufgeführte Bewerberin Frau Brigitte Schönfelder des Wahlvorschlages Sozialdemokratische Partei Deutschlands – SPD – scheidet durch Umzug aus dem Ortsbeirat Heldenbergen aus.
2.) Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird der unter der laufenden Nummer 204 des Wahlvorschlages Sozialdemokratische Partei Deutschlands – SPD – genannte Bewerber, Herr Manfred Grzan, als Nachrücker für den Ortsbeirat Heldenbergen festgestellt.
Gegen diese Feststellungen kann gemäß §§ 34, 25 KWG jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend gemacht hat, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter (Rathaus, Am Steinweg 1, 61130 Nidderau) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Nidderau, 09.09.2019
Weisbecker
Stellv. Gemeindewahlleiterin
der Stadt Nidderau
Magistrat der Stadt Nidderau
09.09.2019
10. SEPTEMBER 2019