Stapel Baumstämme für Brennholz

Brennholz-
verkauf

Brennholzverkauf


Brennholz kann vom 1. September – 31. Dezember jeden Jahres (soweit verfügbar) bei der Stadt Nidderau online erworben werden. Der Verkauf von Brennholz unterliegt den AGB’s der Stadt Nidderau. 

Zudem besteht die Möglichkeit über die FBG Wetterau w.V. Brennholz zu erwerben.



Brennholzpreise für Industrieholz (pro/rm) in 2023

Industrieholz ist 4 m lang, aufgearbeitet und an feste Wege gerückt.

Holzart

Preis für frisches Holz

Preis für Schadholz

Buche
60.- EUR       
50.- EUR       
Esche/Ahorn  
50.- EUR       
40.- EUR       
Eiche
40.- EUR       
35.- EUR       
Birke/Linde  
20.- EUR       
15.- EUR       
Nadelholz
25.- EUR       
15.- EUR       
Zzgl. Mswt 
5.5%                          
5.5%                          

Brennholzpreise für Schlagabraum (pro/rm) in 2023

Schlagabraum ist Brennholz, welches durch den Käufer im Bestand aufgearbeitet wird.

Holzart

Preis für Schlagabraum

Buche
34.- EUR       
Eiche
34.- EUR       
Nadelholz
20.- EUR       
Zzgl. Mswt                 
5.5%                          

HessenForst, Forstamt Hanau. Wolfgang, Revierleitung Nidderau, Hammersbach

Rodenbacher Chaussee 10a

63547 Hanau

Herr Sebastian Stemmler

+49 175 5726472

hessen-forst.de

Brennholzleseschein

Ein Brennholzleseschein (Aufarbeiten ohne Motorkettensäge) kann bei der Stadt Nidderau für 100 Euro pro Schein erworben werden und beinhaltet 5 rm Brennholz.

Brennholzabtransport aus dem Wald

Nach Begleichung des Rechnungsbetrages durch Überweisung, sind Sie zur Abfuhr des gekauften Holzes berechtigt. Der Nachweis der Bezahlung sowie die Ihnen ausgestellte Rechnung sind bei Abfuhr des Holzes mitzuführen. Sie sind verpflichtet den Arbeitsschutz einzuhalten; die vorsätzliche Zuwiderhandlung führt zum Verweis aus dem Wald. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Brennholz sind zu beachten. Die Aufarbeitung muss bis zum 31.03. jeden Jahres abgeschlossen sein.

Vom 01.12.2023 bis 03.12.2023 findet die revierübergreifende Drückjagd statt. Dies betrifft den Bürger- & Ostheimer Wald. In dieser Zeit sind Aufarbeitungen von Brennholz/Schlagabraum im Wald nicht gestattet.