Senioren im Park

Seniorenbeirat Nidderau


Der Seniorenbeirat stellt sich vor

Der Seniorenbeirat der Stadt Nidderau vertritt die Interessen aller Seniorinnen und Senioren aus Nidderau gegenüber den kommunalen Gremien. Mit dem Begriff Senioren sind hier Mitbürgerinnen und Mitbürger der Stadt Nidderau ab dem 65. Geburtstag gemeint. Der Seniorenbeirat Nidderau ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Er berät und unterstützt die Stadt in allen speziellen Fragen, die Seniorinnen und Senioren betreffen.

Schwerpunkt seiner Arbeit sind der Ausbau und die Intensivierung der Beratungs- und Hilfsangebote für Senioren, die Planung und Durchführung der Kultur- und Freizeitangebote für Seniorinnen und Senioren (unter anderem Handarbeiten, Boules oder Kegeln) sowie die Unterstützung bei Fragen, die die Vorbereitung auf das Alter betreffen.


Ansprechpartnerin

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Mitglieder 

Der Seniorenbeirat Nidderau wird von allen Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren in geheimer Briefwahl für eine vierjährige ehrenamtliche Amtszeit gewählt. Die aktuelle Wahlperiode läuft von 2021 bis 2025. 

Der Seniorenbeirat Nidderau hat neben sieben Mitgliedern weitere neun beratende Mitglieder als Nachrückerinnen und Nachrücker, die wie die stimmberechtigten Mitglieder die ehrenamtlichen Angebote für die Nidderauer Seniorinnen und Senioren mitplanen und gestalten.



Vorsitzende

Margarete Voelcker (Heldenbergen)

Rainer Benthaus

Stellvertretende Vorsitzende 

Antonia Patzelt (Heldenbergen)

Margarete Voelcker

Zweite stellvertretende Vorsitzende 

Christa Zeller (Erbstadt)

Christa Zeller

Ronald Holzwarth (Heldenbergen)

Ronald Holzwarth



Dr. Georg Hans Voelcker (Heldenbergen)

Dr. Georg-Hans Völcker



Rainer Benthaus (Eichen)

Rainer Benthaus



Horst Schaub (Windecken)

Horst Schaub



  • Nachrückerinnen und Nachrücker

    Zu Nachrückern bestimmten die Wählerinnen und Wähler:

    • Heinz Homeyer (Windecken)
    • Mohammed Akhardid (Windecken)
    • Gabriele Doleczik (Windecken)
    • Brigitte Bieche (Windecken)
    • Jürgen Niehoff (Heldenbergen)
    • Willy Rekers (Erbstadt)
    • Jürgen Reissner (Heldenbergen)





Hilfs- und Freizeitangebote Seniorenbeirat

Senior sitzt an Computer mit Textbox "Digitaltreff"

Digitaltreff

Treffen rund um die Fragen und Kompetenzen der Digitalisierung, zum Beispiel Laptop, PC, Smartphone, Tablet 

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Boules-Kugeln mit Textbox "Boules"

Boules spielen

mit dem Seniorenbeirat und den Boules-Brothers Ostheim

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Radfahrer auf Hoher Straße mit Textbox "Fahrradtouren"

Fahrradtouren für Seniorinnen & Senioren

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Wollknäuel mit Textbox "Handarbeiten"

Handarbeiten für Seniorinnen & Senioren

Stricken, Häkeln, Klöppeln, Knüpfen, Nähen, Sticken, Weben und viele weitere Handarbeitsmöglichkeiten

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Kinosaal mit Textbox "Senioren-Kino"

Senioren-Kino

Im Seniorenkino werden Filme aus der Erlebniswelt von Seniorinnen und Senioren gezeigt .

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Mehrere Computerbildschirme mit Textbox "PC-Anfängerkurs"

PC Anfängerkurs

mit dem eigenen Laptop

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Spielkarten mit Textbox "Skat & Doppelkopf"

Skat & Doppelkopf

In geselliger Runde seine „Fachkompetenz“ unter Beweis stellen und der Spielfreude frönen

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Bussitze mit Textbox "Tagesfahrten"

Tagesfahrten

Gemeinsam etwas erleben und einen schönen Tag verbringen

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Bowlingkugeln mit Textbox "Kegeln"

Kegeln

"Alle Neune"

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Wahl des Seniorenbeirats

Wie wird der Seniorenbeirat gewählt?

Der Seniorenbeirat wurde von der Stadt Nidderau im Jahr 1996 mit Geschäftsordnung „aus der Taufe gehoben“. Der Beirat wird seit dieser Zeit nicht ernannt, sondern von allen wahlberechtigten Nidderauer Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren in geheimer Briefwahl für eine vierjährige ehrenamtliche Amtszeit gewählt. Zum ersten Mal wurde 1996 gewählt. Aufgrund der Corona Pandemie wurde die 6. Amtsperiode von 2016 bis 2020 um ein Jahr bis 2021 verlängert. Im Jahr 2021 fand die Seniorenbeiratswahl des 7. Seniorenbeirates der Stadt Nidderau statt.

Grundlage ist die aktuelle „Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Nidderau (PDF).“

Der Wahl vorgeschaltet ist eine Vollversammlung aller Seniorinnen und Senioren, in der die verbindliche Kandidatenliste für die Wahl aufgestellt wird. Gewählt werden aus dieser Kandidatenliste sieben Mitglieder; alle anderen werden Beratende/  Nachrückende Mitglieder. Gewählt ist als Mitglied, wer jeweils in den Stadtteilen die meisten Stimmen bekommt; damit sind die ersten fünf Mitglieder bestimmt. Die restlichen zwei Sitze gehen an die Kandidatinnen oder Kandidaten mit den meisten Stimmen unabhängig vom jeweiligen Stadtteil. Weiteres bestimmt die Geschäftsordnung.