Das Gremium
Der Magistrat der Stadt Nidderau hat in seiner Sitzung am 16.05.2021 nach den § 72 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 89 HGO die Einrichtung einer Integrations-Kommission für die Dauer der restlichen Wahlzeit der Ausländerbeiräte in Hessen beschlossen.
Die Amtszeit der Integrations-Kommission beginnt mit der Konstituierung und endet parallel zur Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung. Die aktuelle Amtszeit erstreckt sich von 2021 bis 2026.
Die Integrations-Kommission ist eine zur dauernden Verwaltung und Beaufsichtigung eines einzelnen Geschäftsbereichs eingesetzte Kommission im Sinne des § 72. Sie besteht mindestens zur Hälfte aus sachkundigen Einwohnern, die von der Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag der Interessenvertretung der Migranten gewählt werden.
Für den Fall, dass Wahlvorschläge nicht in ausreichender Zahl abgegeben werden, soll die Stadtverordnetenversammlung Vorschläge machen. Für die Wählbarkeit zu dieser Personengruppe gilt § 86 Abs. 3 und Abs. 4 entsprechend. Die Hälfte der Gewählten soll weiblichen Geschlecht sein. Außerdem soll bei der Wahl nach Möglichkeit die Pluralität der ausländischen Einwohner im Sinn von § 84 Satz 1 berücksichtigt werden.
Den Vorsitz der Integrations-Kommission führt der Bürgermeister (vertreten vom Ersten Stadtrat) gemeinsam mit einem von der Personengruppe der sachkundigen Einwohner gewählten Co-Vorsitzenden.
Mitglieder
- Herr Rainer Vogel, Erster Stadtrat (Vorsitzender)
- Herr Arda Oral (Co-Vorsitzender)
- Herr Teclemariam Ghebregergis
- Frau Lejla Hasanbasic
- Frau Mahwish Iftikhar
- Frau Elisabeth Mayer- Gracia
- Herr Jan Jakobi, Stadtverordnetenvorsteher