Stand der Barrierefreiheit des städtischen Internetauftritts
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.nidderau.de veröffentlichte Website der Stadt Nidderau.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website und mobile Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht oder nur teilweise mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
- PDF-Dokumente
- Videos
- Teilweise Alternativtexte für Bilder, Grafiken und Objekte sowie Linkbeschreibungen
- Überschriftenhierarchien
- einelementige Listen
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Abs. 5 HVBIT darstellen würde:
- Von Dritten bereitgestellte Dokumente: Wir stehen im engen Austausch mit unserem IT-Dienstleister Ekom21 und arbeiten hier an einer einvernehmlichen Lösung
Geplante Maßnahmen
- Schrittweise Anpassung der PDF-Dateien
- Schrittweise Anpassung von Videos
- Alternativtexte für Grafiken und Objekte sowie Links werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
- Überschriftenhierarchien: Wir stehen im engen Austausch mit unserem IT-Dienstleister Ekom21 und arbeiten hier an einer einvernehmlichen Lösung
- einelementige Listen: Wir stehen im engen Austausch mit unserem IT-Dienstleister Ekom21 und arbeiten hier an einer einvernehmlichen Lösung
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.10.2024 aktualisiert.
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Nutzen Sie unser Kontaktformular "Barriere melden".
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Über folgenden Link gelangt man zum Antrag auf ein Durchsetzungsverfahren bei der hessischen Durchsetzungsstelle: Durchsetzungsverfahren beantragen
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Frau Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: 0641 303-2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de