Hinweisgeberplattform Stadt Nidderau
Sehr geehrte Hinweisgeber*innen,
die Hinweisgeberplattform und das nachfolgende Meldeformular richtet sich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Nidderau einschließlich seiner Eigenbetriebe, sowie an Personen, die nicht bei der Stadt Nidderau arbeiten, aber im Zusammenhang mit ihrer beruflichen (z.B. Vertragspartner) oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit (z.B. Bewerber) Informationen über Verstöße erlangt haben, welche von Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung Nidderau begangen wurden.
Hierbei geht es ausschließlich um rechtswidrige oder missbräuchliche Verstöße, wie sie in § 2 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) aufgeführt sind.
Achtung: Die Hinweisgeberplattform ist nicht gedacht für die Meldung von Notfällen!
Wichtiger Hinweis: Bei aktuellen Gefahren oder bedrohlichen Situationen wenden Sie sich bitte zuerst an die bekannten Notfallrufnummern oder die nächste Polizeidienststelle.
Bei allgemeinen Hinweisen oder Beschwerden nutzen Sie dafür bitte unser Anregungs- und Ereignismanagement (AEM) oder Mängelmelder.
Über das nachfolgende Meldeformular können Sie eine Meldung an die Vertrauenspersonen der Stabstelle Hinweisgebersystem der Stadt Nidderau übermitteln. Ihre Angaben werden lediglich von den Vertrauenspersonen der Stadt Nidderau eingesehen werden.
Sie haben auch die Möglichkeit Hinweise anonym zu melden. Die Angabe ihres Namens und ihrer Kontaktdaten ist daher freiwillig. Die Vertraulichkeit Ihrer Identität bleibt in diesem Fall gewährleistet.
Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Kontaktaufnahme nur möglich ist, wenn Kontaktdaten eingegeben werden.
Darüber besteht die Möglichkeit der Meldung über die „Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz“.
Meldeformular:
Hinweis:
Wir nehmen eingehende Hinweise sehr ernst. Wir weisen aber auch darauf hin, dass Sie durch Ihren Hinweis Personen beschuldigen und (dienst-)rechtliche Schritte auslösen können. Berücksichtigen Sie dies bitte bevor Sie eine Meldung abgeben.