Nutzung eines Stoffwindelsystems

  • Leistungsbeschreibung

    Die Nutzung eines Stoffwindelsystems wird bis zu einem Kindesalter von 30 Monaten bezuschusst. Für Kleinkinder wird der Zuschuss zunächst nur für ein Lebensjahr (bis einschließlich 12. Lebensmonat) gewährt. Für das zweite Lebensjahr (bis einschließlich 24. Lebensmonat) und für das dritte Lebensjahr (bis einschließlich 30. Lebensmonat) ist ein erneuter Antrag zu stellen. Der Zuschuss beträgt für das erste und zweite Lebensjahr 100,00 € und für das 3. Lebensjahr wird der Zuschuss Anteilig mit 50,00 € ausgezahlt.

    Der Antrag auf Zuschuss ist spätestens bis zum Ablauf des jeweiligen Lebensjahres zu stellen. Abgelaufene Zeiträume können nicht mehr berücksichtigt werden. Ein entsprechender Nachweis (Geburtsurkunde vom Kind, Rechnungsbeleg über den Kauf der Stoffwindeln bzw. über die Nutzung eines Windeldienstes) ist dem Antrag beizufügen. Für den Zeitraum, für den bereits Windelsäcke ausgegeben bzw. verwendet wurden, kann kein Zuschuss gewährt werden.


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