Zustimmung Sorgeberechtigte zur Ausstellung eines Ausweisdokuments

  • Leistungsbeschreibung

    Besteht ein gemeinsames Sorgerecht, müssen beide Elternteile die Zustimmung zur Ausstellung eines Ausweisdokuments erteilen. Für die Beantragung ist die persönliche Vorsprache mit beiden Elternteilen (gesetzliche Vertreter) mit entsprechenden Ausweispapieren erforderlich. Sollte ein Elternteil nicht persönlich im Bürgerbüro vorsprechen können, so ist die vorstehende Zustimmungserklärung und dessen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Zudem ist die Geburts-/Abstammungsurkunde bzw. der bereits vorhandene Kinderausweis/Kinderreisepass bei Antragstellung vorzulegen.

  • Anträge / Formulare


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