Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung stellt eine befristete Erklärung von Seiten der Stadtverwaltung dar und wird von der Kämmerei ausgestellt. Im Wesentlichen soll die Unbedenklichkeitsbescheinigung Aufschluss darüber geben, dass für die antragstellende Person keine Abgaben- oder Steuerrückstände gegenüber der Kommune bestehen. Solch eine Bescheinigung kann für zahlreiche Anlässe erforderlich sein und dient vorallem als Zuverlässigkeitserklärung.


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