Fund eines verletzten oder verstorbenen Tieres

  • Leistungsbeschreibung

    Was tun, wenn ein verletztes oder verstorbenes Tier gefunden wurde?

    Achtung: Nicht jedes (Wild-)Tier, das beobachtet wird und sich nicht bewegt, muss gerettet werden. Doch wen rufe ich an, wenn ein
    (Wild-)Tier eine sichtbare schwere Verletzung hat oder sogar seinen Verletzungen erlegen ist?

    Für Jagdbares Wild, wie Wildschweine, Rehe usw., trägt die Verantwortung der zuständige Jagdpächter. Er trifft in solchen Fällen auch die Entscheidung wie zu handeln ist.  Meldungen an die Jagdpächter gehen über die Stadtverwaltung und können während der Dienstzeiten unter der Rufnummer 299-131 abgegeben werden. Außerhalb der Dienstzeiten ist die Polizei zu verständigen.

    Fundtiere, also Haustiere wie Hund und Katze, werden durch die Stadtpolizei betreut bzw. ggf. eingefangen. Wenn die Tiere mit einem Chip gekennzeichnet sind, können diese ausgelesen und dem Besitzer zugeordnet werden. Die Stadtpolizei erreichen Sie unter der Rufnummer der 299-131.

    Tote Fundtiere werden von unserem Baubetriebshof eingesammelt und auf Kennzeichnungschips untersucht. Meldungen bitte an die Stadtpolizei unter der Nummer 299-131 oder direkt an den Baubetriebshof über die Nummer 90748911.

    Eingefangene Wildtiere können in zuständigen Wildtierstationen und dafür gegründeten Vereinen abgegeben werden. Hier gibt es keine gesetzlichen Regelungen.

    Befindet sich ein verletztes Tier an einer unzugänglichen Stelle (Bsp. im Kanal oder auf dem Dach), ist die Freiwillige Feuerwehr für die Rettung zuständig.

    Außerhalb der Dienstzeiten der Verwaltung, also abends und an den Wochenenden, und bei Gefahr in Verzug, kann die zuständige Polizeistation Hanau II unter der Rufnummer 06181-90100 kontaktiert werden.